Mit seiner Reform des Jagdrechts löst Hessen bei Natur- und Tierschützern eine Welle der Empörung aus. Die ab dem 1. April erlaubte Jagd auf die kleinen Säugetiere Baummarder und Iltis verstoße gegen EU-Recht, kritisiert der Experte Mark Harthun vom Naturschutzbund (Nabu) Hessen. Diese Arten seien einer EU-Richtlinie zufolge geschützt und dürften nur bei einem nachgewiesenen «günstigen Erhaltungszustand» bejagt werden. Diese Voraussetzung gebe es für Hessen nicht. «Wir denken über rechtliche Schritte nach», sagte Harthun.
«Der Iltis wird in der Roten Liste Hessens als stark gefährdet gelistet», argumentiert der Experte. Gründe dafür seien schwindende Lebensräume und Umweltgifte. Der Baummarder gelte als «mäßig häufig». Für seinen Bestand sähen die Prognosen langfristig schlecht aus. Auch nach den Worten von Josephin Bruhn vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Hessen gibt es keinen vernünftigen Grund etwa für eine Jagd auf den Baummarder. Er richte keine Schäden an und gefährde keine anderen Tierarten.
Für Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel gab es in Hessen bislang keine Jagdzeiten. Künftig gilt die Verordnung des Bundes, die für verschieden lange Phasen eine Jagd erlaubt. Hessens Jagdminister Ingmar Jung (CDU) sieht mit dem reformierten Recht «Jagd und Hege durch die tausenden Jägerinnen und Jäger … deutlich gestärkt». Zahlreiche Jagdzeiten würden an wildbiologische Erfordernisse angepasst. Die modernisierten Regeln seien «praxisnah, rechtssicher und mit klarem Blick auf die tatsächlichen Anforderungen in Wald und Flur».
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