
Wer ein geleastes Fahrzeug zurückgibt, muss eine Stange zuzahlen oder bekommt noch etwas raus – je nachdem, wie hoch der Restwert des Fahrzeugs im Vertrag angesetzt wurde.
In Leasing-verträgen wird häufig ein überhöhter Restwert unterstellt. Der realistische Wert ist das, was man beim Verklauf des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt erhält – mit allen Kratzern und Schrammen, die im Laufe der Zeit gar nicht zu vermeiden sind.
Der Leasing-Geber fordert diesen Betrag vom Leasing-Nehmer ein. Ist der Restwert des Fahrzeugs tatsächlich so hoch, wie im Vertrag angegeben – alles in Ordnung. Liegt er jedoch darunter – und das ist der Normalfall – muss der Leasing-Nehmer die Differenz zahlen.
Hier ein paar Vergleichswerte:
