
„Eine Matheprobe wurde mit zwei Noten bewertet (Geometrie und Algebra, 3. Klasse in Bayern). Das Kultusministerium sagt, dass das unzulässig ist. Der Direktor meinte nur, in der 3. Klasse wird es schwierig, da trenne sich Spreu vom Weizen. Warum wird nichts getan? Das Kultusministerium hat das ans Schulamt weitergeleitet. Müssen die Eltern das durchsetzen? Mein Sohn hat in einer HSU-Probe von 33 genau die Hälfte der Punkte (16,5). Kann das eine 5 sein? Danke.“
„Zwar kann ich Ihnen keine rechtsverbindliche Antwort geben, doch eine Probe mit zwei Noten zu bewerten ist erlaubt und durchaus üblich. Da haben Sie vermutlich eine falsche Information bekommen.
Generell liegt es immer im Ermessen des Lehrers, welche Noten er vergibt. Das darf nicht individuell geschehen und muss transparent sein, also vergleichbar sein und für alle gelten.
Ab welchem Prozentsatz eine Note vergeben wir, ist von Schule zu Schule verschieden, wird intern vereinbart und unterliegt keiner gesetzlichen Vereinbarung.“
