
Das Landgericht Darmstadt muss sich mit dem Fall der rechtskräftig verurteilten Mörderin Monika Böttcher befassen. Ihr Anwalt Gerhard Strate hat einen Wiederaufnahmeantrag eingereicht, um in einem neuen Strafprozess einen Freispruch durchzusetzen. Das Landgericht hat auf Nachfrage den Eingang des Antrags bestätigt.
Nach den Worten eines Sprechers muss das Gericht nun zunächst die umfangreichen Akten von mehreren vorangegangenen Prozessen anfordern und auswerten. Deshalb ist noch nicht absehbar, wann eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme getroffen wird.
Ihr Anwalt Strate weist auf neue Tatsachen hin, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen, wie er im Internet mitgeteilt hat. Zum einen wird die Stellungnahme eines Gutachters aus dem Jahr 2023 angeführt. Damit wird die Glaubwürdigkeit von Zeugen angezweifelt. Diese hatten in den früheren Prozessen angegeben, die Kinder an einem Morgen im August 1986 lebend gesehen zu haben.
Streit um Todeszeitpunkt
Das stand im Widerspruch zur Behauptung der Mutter, die Töchter seien in der Nacht zuvor schon tot gewesen und sie habe ihren Ehemann verstört am Bett der toten Kinder vorgefunden. Diese „Nachtversion“ verwarfen die Richter als Schutzbehauptung der Angeklagten.
Das Landgericht Frankfurt hatte die Frau im Jahr 1999 wegen Mordes an ihren beiden Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte sie im August 1986 ihre beiden fünf und sieben Jahre alten Töchter in ihrem Heimatort Philippsthal in Osthessen getötet, weil sie nach der Trennung von ihrem Ehemann mit ihrem neuen Freund, einem amerikanischen Soldaten, ein neues Leben anfangen wollte.
Der Fall der Frau, die zur Tatzeit den Nachnamen Weimar trug, war vorher schon am Landgericht Fulda und am Landgericht Gießen verhandelt worden, diese Urteile wurden nach Anrufung der höheren Instanz aufgehoben. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt hatte schließlich Bestand, sodass Böttcher ihre Gefängnisstrafe absitzen musste, bis sie im Jahr 2006 auf Bewährung entlassen wurde.
Zum anderen hält der Verteidiger auch ein Sexualverbrechen an den beiden Mädchen für möglich und benennt namentlich einen Serientäter, einen Amerikaner, der damals in der Nähe der Familie Weimar lebte, als möglichen Mörder.
