
Normalerweise gibt Whatsapp in seinen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Nun hat Meta für den Messenger aber durch Eltern verwaltete Konten angekündigt, über die Erziehungsberechtigte Whatsapp auch schon für Zehn- bis Zwölfjährige einrichten können.
Dabei ist die Nutzung auf Nachrichten und Anrufe beschränkt, wie das Unternehmen mitteilt. Funktionen wie „Meta AI“, „Status“, „Standort teilen“ und „Kanäle“ könnten damit nicht genutzt werden. Es sollen diverse Kontrollmöglichkeiten bestehen. Dazu zählt etwa, dass Eltern Nachrichtenanfragen von unbekannten Kontakten prüfen und entscheiden können, welchen Gruppen das Kind beitreten darf. Ist eine Anfrage angenommen, bleiben Chats jedoch Ende-zu-Ende-verschlüsselt, sind also nicht vom Konto des Erziehungsberechtigten einsehbar.
Kontrolle erfolgt über eine PIN der Eltern
Der Zugriff auf die neuen Kontrolloptionen und auf die Datenschutzeinstellungen ist durch eine PIN gesichert, die die Eltern bei der Einrichtung des Kinderkontos erhalten.
Die neue Funktion soll in den kommenden Monaten schrittweise über App-Updates eingeführt werden – sowohl für Android als auch für iOS. Das genaue Prozedere der Einrichtung ist bereits jetzt auf den Whatsapp-Hilfeseiten nachzulesen.
„Ihr Kind ist womöglich Influencer auf Whatsapp“
Medienexperten warnen Eltern, ihren Kindern zu früh die Nutzung von Whatsapp zu erlauben. „Zu jung für Social Media, aber Whatsapp ist okay. So denken viele Eltern, wenn Kinder ihr erstes Smartphone bekommen“, teilt die Landesanstalt für Medien NRW mit. „Was einige dabei gar nicht wissen: Ihr Kind ist womöglich längst Influencer – und zwar auf Whatsapp.“
Die Medienanstalt hat nach eigenen Angaben 100 Whatsapp-Kanäle minderjähriger Admins analysiert und qualitative Interviews mit Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren geführt. Darin sei eine „teilweise ausgeprägte Naivität“ deutlich geworden, mit der persönliche und teils intime Informationen geteilt würden, hieß es.
Fremde haben Einblick ins Kinderzimmer
2023 führte der Messengerdienst die „Kanäle“-Funktion ein. Den Experten zufolge nutzen viele Jugendliche diese ohne das Wissen der Eltern so wie Social Media. Teilweise hätten die Kanäle der Mädchen und Jungen Hunderte Follower – darunter auch Erwachsene. Kinder und Jugendliche würden die Kanäle als „digitales Tagebuch“ nutzen. Nachrichten wie „Heute zeige ich euch meinen neuen Pyjama“ seien keine Seltenheit und gäben Einblick in die Kinderzimmer.
Zwar sei die Kommunikation begrenzt, denn die Follower eines Kanals können nur mit Emojis reagieren, aber keine Nachrichten schicken. Einige Kinder laden ihre Follower jedoch in Chatgruppen ein, um die Interaktionsmöglichkeiten sozialer Medien nachzubilden.
Absprache zwischen Eltern und Kindern ist wichtig
„Da Kinder etwa beim Anlegen von Chatgruppen zwangsläufig ihre Telefonnummer veröffentlichen, setzen sie sich so unbewusst einer erheblichen Gefahr von Cybergrooming aus“, warnt die Landesanstalt.
Das Bundeskriminalamt definiert Cybergrooming als „Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen im Internet“. Dabei handelt es sich um einen Straftatbestand, der eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zur Folge haben kann.
„Hinzu kommt, dass die veröffentlichten Inhalte häufig Rückschlüsse auf Wohnorte oder regelmäßige Aufenthaltsorte der Kinder zulassen, was auch zu ungewollter Kontaktaufnahme im ‚realen Leben‘ führen kann“, so die Landesanstalt für Medien NRW. Derartige Informationen sollten grundsätzlich nicht von Kindern geteilt werden. Eltern wird geraten, mit ihren Kindern über die „Kanäle“-Funktion zu sprechen und klare Regeln aufzustellen.
