Matthias Herdegen ist Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Direktor des Instituts für Völkerrecht der Universität Bonn.
DIE
ZEIT: Herr Herdegen, ist der Krieg der
USA und Israels gegen den Iran vom Völkerrecht gedeckt?
Matthias
Herdegen: In der Idealvorstellung der
Vereinten Nationen soll eigentlich der UN-Sicherheitsrat dafür sorgen, dass es
zu so einer solchen Gewalteskalation gar nicht kommt. Nur ist er handlungsunfähig,
sobald widerstreitende vitale Interessen der großen Mächte tangiert sind. Die
Charta der UN räumt Staaten aber das Recht auf Selbstverteidigung gegen einen
gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff ein. Umstritten ist, wie
weit im Voraus sich ein Staat gegen den drohenden Angriff eines anderen Staates
wehren kann, ab wann also eine sogenannte präventive Verteidigung zulässig
ist. Genau hier setzt die US-amerikanische und israelische Argumentation
an.
