
Bürgerschaftliches Engagement ist ein Bestandteil des Fundaments, auf dem eine funktionierende Demokratie steht. Daher liegt der Gedanke nahe, es mit öffentlichem Geld zu fördern.
Aber da fängt die Schwierigkeit schon an: Was wird gefördert und was nicht, und wer entscheidet aufgrund welcher Kriterien darüber?
Gebotene Rückversicherung
Jedenfalls muss sichergestellt sein, dass nicht extremistische Bestrebungen gefördert werden. Dafür gibt es ein eingeführtes Verfahren, das eine Anfrage beim Verfassungsschutz vorsieht. Das Verfahren mag seine Schwächen haben, an deren Folgen derzeit auch Kulturminister Weimer zu knabbern hat, aber grundsätzlich ist so eine Rückversicherung beim Austeilen von Steuergeld nicht nur legitim, sondern geboten.
Noch schwieriger ist es, auf diesem Gebiet politische Neutralität zu wahren. Das zeigt sich auch jetzt, da die Bundesfamilienministerin für das Programm „Demokratie leben“ die Kriterien neu festlegen will.
Wie sehr sie damit in ein Wespennest gestochen hat, zeigt der Aufschrei nicht nur einiger der bisher geförderten Einrichtungen (die sich alle wieder bewerben können, wie Prien betont), sondern auch aus der Politik.
Nicht von ungefähr sind das linke Parteien. Denn es geht zu Teilen um deren politisches Vorfeld, das mit öffentlichem Geld bewässert wird. Da liegt Ministerin Prien mit ihrem Verdacht, das fragliche Programm reiche eher in das „linksliberale Milieu“ hinein, ganz richtig.
