In einem russischen Strafverfahren gegen den deutschen Karnevalisten und Bildhauer Jacques Tilly fordert die Staatsanwaltschaft in Abwesenheit des Angeklagten neun Jahre Haft. Kurz vor der geplanten Urteilsverkündung warf die Staatsanwältin vor einem Moskauer Gericht Tilly die Verletzung religiöser Gefühle und die Verbreitung von Falschnachrichten über Russlands Streitkräfte vor. Die angebliche Schuld Tillys sei durch Zeugenaussagen erwiesen.
Die Pflichtverteidigerin des Künstlers forderte für ihn einen Freispruch aus Mangel an Beweisen. Sie habe vergeblich versucht, über die deutsche Botschaft Kontakt mit Tilly aufzunehmen. Seine Position sei vor Gericht nicht gehört worden, beklagte sie.
Bei Strafverfahren zu politischen Delikten weichen Richter in der Regel kaum von der Forderung der Anklage ab, Freisprüche sind ebenfalls selten. Richter Konstantin Otschirow kündigte an, das Urteil am frühen Nachmittag deutscher Zeit verkünden zu wollen.
Tilly ist für seine bissig-satirischen Mottowagen im Düsseldorfer Rosenmontagszug bekannt. Regelmäßig erscheinen seine Motive in den Tagen nach Karneval auf Titelseiten deutscher und internationaler Medien. Bereits mehrfach hat Tilly auf seinen Wagen auch den russischen Staatschef Wladimir Putin aufs Korn genommen, so etwa auch beim diesjährigen Rosenmontagszug im Februar.
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