
Kurz vor der abschließenden Debatte über ein neues Gesetz zur Todesstrafe in Israel haben die Außenminister mehrerer europäischer Länder scharfe Kritik an dem Vorhaben geäußert. In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten die Außenminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens und des Vereinigten Königreichs am Sonntagabend, dass der Gesetzentwurf die Möglichkeiten zur Verhängung der Todesstrafe in Israel erheblich erweitern würde.
„Wir fordern die israelischen Entscheidungsträger in der Knesset und der Regierung dringend auf, diese Pläne aufzugeben“, hieß es in der Mitteilung. Die Todesstrafe sei „eine unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung“, die man „weltweit unter allen Umständen“ ablehne.
Hintergrund der Debatte ist ein Gesetzentwurf zur Neuregelung der Todesstrafe in Israel, der in der vergangenen Woche vom Parlamentsausschuss für Nationale Sicherheit zur endgültigen Entscheidung freigegeben wurde. Die Vorlage für den Entwurf war bereits 2023 von einer Abgeordneten der rechtsradikalen Partei „Jüdische Stärke“ eingebracht worden. Am Montag, kurz nach der Verabschiedung des umstrittenen Haushalts für das Jahr 2026, sollte in der Knesset über die nun überarbeitete Version der Gesetzesänderung abgestimmt werden. Der Rückhalt war zuletzt groß: In erster Lesung passierte der Entwurf mit 39 zu 16 Stimmen.
Israels extreme Rechte jubelt
Konkret regelt der Gesetzentwurf die Todesstrafe für „mörderische terroristische Attacken“ und soll in unterschiedlicher Weise gelten, je nachdem wo das Verbrechen stattgefunden hat und wer es begangen hat. Im Westjordanland werden nur Palästinenser davon erfasst, nicht aber Israelis, also etwa Siedler. Für schuldig gesprochene Palästinenser muss die Todesstrafe innerhalb von 90 Tagen durch Erhängen vollstreckt werden; in besonderen Fällen ist eine Aufschiebung auf maximal 180 Tage möglich. Eine Umwandlung in lebenslange Haft wäre nur noch in absoluten Ausnahmefällen erlaubt.
Für Fälle innerhalb Israels heißt es, wer „vorsätzlich den Tod einer Person herbeiführt, um die Existenz des Staates Israel zu negieren, wird mit der Todesstrafe oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“. In der Praxis dürfte das bedeuten, dass auch innerhalb Israels nur Palästinenser betroffen wären. Denn bei von jüdischen Israelis begangenen Tötungsdelikten würde der Zusatz „um die Existenz des Staates Israel zu negieren“ wohl kaum greifen.
Was Kritiker zutiefst rassistisch nennen, wird vor allem von Vertretern der extrem rechten Parteien in Israel bejubelt: Die Abgeordnete Limor Son Har-Melech, die den ursprünglichen Entwurf für das Gesetz einbrachte, nannte ihn „einzigartig jüdisch und moralisch“. Wer Juden töte, habe sein Recht auf Leben verwirkt.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Der rechtsradikale Minister für Nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, äußerte jüngst: „Jüdisches Blut ist nicht billig“. Auf einem Video ist zu sehen, wie er vor inhaftierten Palästinensern posiert, die mit zusammengebundenen Händen auf dem Boden liegen. Diese „Terroristen“ müssten hingerichtet werden, fordert er darin. „Durch Erhängen, durch den elektrischen Stuhl, durch die Giftspritze, was auch immer.“
Neben den Verurteilungen aus dem Ausland kommt allerdings auch aus Israel selbst sowie von Menschenrechtsorganisationen scharfe Kritik. Vertreter des israelischen Justizministeriums, des Außenministeriums und des Militärs warnen bereits seit geraumer Zeit davor, dass Teile des Gesetzes möglicherweise im Widerspruch zum Völkerrecht stehen.
Die israelische Menschenrechtsorganisation „BT’selem“ sprach am Sonntagabend von einem „neuen Tiefpunkt der Entmenschlichung der Palästinenser“ und warf der Regierung vor, „die Hinrichtung von Palästinensern zur offiziellen Staatspolitik“ zu machen. Mehrere internationale NGOs forderten am Montag in einem Offenen Brief an die deutsche Regierung, das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel mit Blick auf das neue Gesetz auszusetzen.
Formell existiert die Todesstrafe in Israel bislang für bestimmte Fälle wie etwa Völkermord oder Verrat in Kriegszeiten. Faktisch wurde sie in der Geschichte des Landes jedoch nur einmal vollzogen, als NS-Verbrecher Adolf Eichmann im Jahre 1962 wegen „Verbrechen gegen das jüdische Volk“ hingerichtet wurde.
