
Wer geschickt argumentiert, kann eine Fristverlängerung erwirken. Damit sind meist mehrere Monate Aufschub drin – und teure Sanktionen abgewendet. Ein formloser Antrag genügt. Gründe wie eine Erkrankung oder einen unvorhergesehenen Auslandsaufenthalt akzeptieren die Beamten meist.
Wann der Fiskus Aufschub gewährt:
| Wird akzeptiert: | Wird nicht akzeptiert: |
|---|---|
| Lange, schwere Krankheit | Grippe, Magenverstimmung |
| Geburt eines Kindes | Schwangerschaft |
| Kurzfristiger Terminstau, beispielsweise vor einer Diplomarbeit | Generelle Arbeitsüberlastung |
| Längerer unvorhersehbarer Auslandseinsatz | Regelmäßige berufliche Abwesenheit |
| Scheidung oder Todesfall in der Familie | Familienfeste wie Hochzeit, Kommunion |
| Scheidung oder Todesfall in der Familie | |
| Einmalig: verlorene Belege, die erst wieder beschafft werden müssen | Bei ständiger Schlamperei zieht dieses Argument allerdings nicht mehr. |
| Katastrophen: Hochwasser, Feuer, Einbruch | Pflegebedürftige Angehörige |
Den Antrag stellen müssen Arbeitnehmer mit Zusatzeinkommen wie Miet- oder Kapitalerträgen oder Eheleute, die beide arbeiten. Wer neben dem Gehalt keine weiteren Einkünfte und auch keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat, darf die Formulare selbst ohne Antrag bis Ende 2006 zum Finanzamt schicken.
