
Um die Spritkosten zu senken, gibt die Bundesregierung Ölreserven frei, erlaubt Preisanhebungen an Tankstellen nur noch einmal am Tag und verschärft das Kartellrecht. Welche Pfeile hat sie noch im Köcher? Ein Überblick über frühere Maßnahmen und was sie gebracht haben.
Die Politik denkt über eine Übergewinnsteuer nach. Was ist das?
Es gab sie schon einmal als sogenannten Energiekrisenbeitrag von Energie-, Öl-, Kohle- und Raffinerieunternehmen. Diese Regelung beschloss die Ampelkoalition nach Putins Angriff auf die Ukraine für die Jahre 2022 und 2023, veranlasst durch eine EU-Vorgabe. Die Unternehmen mussten damals zusätzliche 33 Prozent Steuern auf Gewinne zahlen, soweit sie den Durchschnittsgewinn der Vorjahre um ein Fünftel überstiegen. Als Gesetzesbegründung führte die Koalition damals „Steuergerechtigkeit“ an.
Was brächte eine Neuauflage?
Eine Zusatzsteuer dämpft für sich genommen keine Preise. Müssen Kraftstoffanbieter mehr an den Staat zahlen, verkaufen sie deshalb Benzin nicht billiger. Entscheidend ist, was der Staat mit den Mehreinnahmen macht. Laut Bundesfinanzministerium brachte die Steuer insgesamt rund zwei Milliarden Euro ein. Der Bundesfinanzhof formulierte 2025 in einem Urteil aber „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ des Instruments. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) lässt nun dennoch eine Neuauflage prüfen. Entlastungen ergäben sich nach seinen Überlegungen etwa dadurch, dass die Regierung mit den Mehreinnahmen eine Anhebung der Pendlerpauschale finanziert.
Ist nicht auch der Fiskus „Krisengewinner“, weil er selbst von hohen Benzinpreisen profitiert?
Zumindest mit der Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel nimmt der Staat mehr ein, wenn es an der Tankstelle teurer wird. Je höher der Literpreis, desto mehr sind 19 Prozent davon. Anders ist es mit der Energiesteuer (früher Mineralölsteuer), die als fester Centbetrag je Liter erhoben wird, derzeit 65,45 Cent auf Benzin und 47,04 Cent auf Diesel. Gleiches gilt für die CO2-Abgabe von rund 18 Cent je Liter. Auch sie hängt vom Verbrauch ab, nicht vom Literpreis. Sinkt der Verbrauch wegen hoher Preise, senkt das diese Einnahmen. Und wenn Kostenschübe die Wirtschaft schwächen, sinken auch andere Einnahmen. Für „Benzinwut“ sorgt indes oft, dass der Fiskus die 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht nur auf den Nettopreis erhebt, sondern den Preis inklusive Energiesteuer und CO2-Abgabe. So oder so ist die Höhe des Verkaufspreises zu mehr als der Hälfte eine (steuer)politische Entscheidung.
Die Öl- und Gaspreise steigen, gilt das jetzt auch für Strom?
Ja, aber zunächst nur für Neukunden. Der Strompreis orientiert sich gemäß der „Merit Order“ an dem teuersten gerade noch zur Nachfragedeckung nötigen Kraftwerk. Das sind oft Anlagen mit Erdgas, dessen Preis derzeit stark wächst. Beim Abschluss eines neuen Stromtarifs mit zwölf Monaten Preisgarantie zahlten Verbraucher heute im Schnitt 31,68 Cent je Kilowattstunde, meldet das Portal Finanztip. Innerhalb von drei Wochen sei das ein Aufschlag um mehr als fünf Prozent oder 1,58 Cent. Wer, wie die meisten Haushaltskunden, einen längerfristigen Stromvertrag hat, spürt die Auswirkungen aber noch nicht.
Gibt es auch im Strom Übergewinne, die sich abschöpfen ließen?
Streng genommen ja, denn Erzeuger, deren Brennstoff- oder sonstige Kosten in der Krise nicht zulegen, etwa Wind- und Solarparks, bekommen bei steigenden Preisen in der „Merit Order“ ebenfalls mehr Geld. In der Energiekrise nach Russlands Ukraine-Überfall bat der Staat daher auch die Stromproduzenten zur Kasse. Die europäische „Notfall-Verordnung als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ vom Oktober 2022 legte eine Erlösobergrenze von 180 Euro je Megawattstunde fest. Die darüber hinausgehenden „Überschusserlöse“ konnten die Mitgliedstaaten „zur Unterstützung und zum Schutz der Stromendkunden“ abschöpfen.
Wie kann die Politik die Energiepreise bremsen?
Mögliche zusätzliche Einnahmen aus den Übergewinnen und Überschusserlösen fließen in Deutschland in den allgemeinen Haushalt. Aber die Idee ist, dass der Staat das Geld für Entlastungen der Verbraucher einsetzt. Deshalb schwebt Minister Klingbeil vor, mit der Übergewinnsteuer die Pendlerpauschale zu erhöhen. Zum Teil gespeist aus den Abschöpfungen, beschloss der Bundestag in der von Russland ausgelösten Energiekrise im Dezember 2022 Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom.
Wie funktionieren die Preisbremsen?
Sie sind keine Preisdeckel auf jede Verbrauchshöhe, sondern nur für einen gesetzlich festgelegten Grundbedarf von Gas, Strom oder Wärme. Für alles, was darüber hinausgeht, gilt der (hohe) Marktpreis. In der Krise von 2022 zog der Gesetzgeber beim Gas 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs heran und verfügte, dass die Versorger dafür nur zwölf Cent je Kilowattstunde (KWh) nehmen durften. Die darüber hinausgehenden Kosten ersetzte er den Unternehmen. In der Fernwärme betrug der Deckel für die 80 Prozent 9,5 Cent, beim Strom waren es für Haushalte und Kleingewerbe mit einem Verbrauch bis zu 30.000 KWh im Jahr 40 Cent je KWh.
Wie lange liefen die Preisbremsen, und was kosten sie?
Zunächst gab es 2022 für die Gas- und Wärmenutzer „Sofort-“ oder „Dezemberhilfen“. Richtig zu greifen begannen die Bremsen im März 2023 mit nachträglicher Wirkung seit Januar. Sie liefen Ende 2023 aus. Die Preisbremsen waren Teil des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, auch Abwehrschirm oder „Doppelwumms“ genannt, der mit Kreditermächtigungen bis zu 200 Milliarden Euro hinterlegt war. 100 Milliarden davon waren für die Preisbremsen vorgesehen. Tatsächlich gebraucht wurden aber nur 45 Milliarden, da die Marktpreise im Laufe des Jahres 2023 deutlich fielen.
Was bringt ein Tankrabatt?
Auch den gab es schon im Sommer 2022. Das war eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß. Er kostete den Staat mehr als drei Milliarden Euro. Das Ifo-Institut bestätigte damals, dass die Ölkonzerne den Rabatt beim Benzin zu 85 Prozent weitergaben, beim Diesel sogar vollständig. Umstritten war der Rabatt als „Schrotschuss“ trotzdem, da er jedermann förderte, nicht nur Bedürftige.
Wie reagiert die EU auf die gestiegenen Energiepreise?
Mit mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten, die sich über die angemessene Reaktion aber ziemlich uneinig sind. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) berichtete nach Ende des EU-Gipfels in der Nacht zum Freitag von einer „sehr kontroversen“ Diskussion über die Energiepreise. Die EU-Kommission wurde von den Staats- und Regierungschefs aufgefordert, schnellstmöglich einen „Baukasten“ vorzulegen, der den besonders getroffenen Mitgliedstaaten „maßgeschneiderte, zielgerichtete und zeitlich beschränkte“ Reaktionsmöglichkeiten erlaubt.
Die EU-Kommission will bis auf Weiteres zulassen, dass die Staaten ihre Energiesteuern senken. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte einen Vorschlag an, die Steuersätze für Strom zu senken und sicherzustellen, dass Strom weniger stark besteuert werde als fossile Brennstoffe. Merz sagte, generell werde die EU-Kommission einzelne „Maßnahmen“ genehmigen, soweit etwa beihilferechtlich erforderlich.
Wird die EU wegen der hohen Belastungen für Verbraucher und Unternehmen das Emissionshandelssystem ETS aufgeben, wie dies Italien und die Tschechische Republik gefordert hatten?
Nein. Merz verwies auf die „sehr vernünftigen“ Vorschläge der EU-Kommission dazu. Er schließe aus, dass das bewährte ETS infrage gestellt werde. Die Kommission werde bis Juli aber einige „Nachjustierungen“ vorschlagen. Dies könnte etwa die längere Zuteilung kostenloser CO2-Zertifikate für bestimmte Industriezweige bedeuten. Das Thema wird auf dem nächsten EU-Gipfel im Juni abermals beraten.
