Die Regierungskommission für Einsparungen im Gesundheitswesen empfiehlt die Einführung einer “stufenweisen Arbeitsunfähigkeit”. Dabei solle eine
Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent, zu 75 Prozent, zu
50 Prozent oder zu 25 Prozent durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte in
enger Abstimmung mit der betroffenen Person vorgenommen werden, schlägt
das Expertengremium vor (PDF).
Dadurch werde sowohl ein teilweiser Verbleib im
Arbeitsprozess als auch eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz
erleichtert – wenn die Stelle dafür geeignet sei, schreibt die vom
Gesundheitsministerium eingesetzte Kommission in ihrem ausführlichen
Bericht. Dazu gehören sollte, dass die Einstufung bei geändertem Gesundheitszustand fortlaufend angepasst werde. “Gleichzeitig kann eine frühere
und stabilere Rückkehr in den Arbeitsprozess langfristig auch zur
Stabilisierung der solidarisch finanzierten Krankengeldausgaben
beitragen.”
Arbeitgeber könnten Druck ausüben
Das deutsche Sozialrecht kenne lediglich eine
volle Arbeitsfähigkeit oder eine volle Arbeitsunfähigkeit, heißt es in
dem Bericht. In anderen Ländern, etwa in Skandinavien, bestehe die
Möglichkeit einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit mit positiven Effekten
für die einzelnen Versicherten und die Volkswirtschaft. “Gerade bei
chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsprozessen besteht häufig
eine teilweise, aber nicht vollständige Arbeitsfähigkeit, sodass Versicherte mit reduziertem Stellenanteil weiterarbeiten können.”
Die Experten weisen auch auf Befürchtungen hin,
dass Arbeitgeber Druck ausüben könnten, dass man trotz Erkrankung teilweise arbeite. Dies könne zur Verschleppung von Krankheiten und
Chronifizierung führen. “Die Grenze der eigenen Belastbarkeit
einzuhalten, kann für Arbeitnehmende schwierig sein.” Daher sei
entscheidend, dass die Arbeitsfähigkeitseinschätzung primär auf
medizinischer Basis erfolge und die Zustimmung der Betroffenen
voraussetze.
Stabilisierung bei psychischen Krankheiten
Allerdings ermöglichte eine teilweise
Arbeitsunfähigkeit, dass Beschäftigte in ihren sozialen Strukturen und
einer Tagesstruktur eingebettet blieben. Dies könne besonders bei
psychischen Erkrankungen stabilisierend wirken. Auch ein langsamerer
Wiedereinstieg in den Beruf sei so flexibler und früher möglich. Zudem
könne bei langen Fehlzeiten eine “Dequalifizierung” verhindert werden.
