
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) weiß, was die Bevölkerung von ihm erwartet: hartes Durchgreifen gegen Extremisten und entsprechend scharfe Ankündigungen. Am Wochenende löste er die Erwartungen gegenüber der „Bild am Sonntag“ ein und versicherte: „Wir schlagen zurück – und überlassen den Linksextremisten und Klimaextremisten nicht das Feld.“ Sicherheit habe oberste Priorität.
Nach dem Anschlag auf die Stromversorgung im Berliner Südwesten und einem großflächigen Stromausfall für mehrere Tage will er nicht nur die Nachrichtendienste personell aufstocken, sondern auch deren digitale Befugnisse ausweiten, um digitale Spuren wirksamer verfolgen zu können. „Mehr Personal, mehr Befugnisse und härtere Gesetze sind die Antwort auf den Terror“, sagte Dobrindt.
Um die Grundversorgung der Bürger zu sichern, dringt die CSU auf einen gesetzlichen Schutzwall: mit dem KRITIS-Dachgesetz, das sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindet. Es regelt den verbindlichen Schutz für Strom, Wasser und Telekommunikation. Betreiber werden zu strengen Schutzkonzepten und Notfallplänen verpflichtet. Auf gesetzlichem Wege sollen höhere IT-Sicherheitsstandards für digitale Netze und Steuerungssysteme durchgesetzt werden, um Hackerangriffen und Sabotage vorzubeugen. Durch verbindliche Sicherheitschecks sollen sensible Daten über Infrastruktur auf Missbrauchspotential geprüft werden, damit sie Extremisten nicht als Vorlage für Anschläge dienen.
Das Justizministerium erinnert daran, was schon auf dem Weg ist
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz teilte der F.A.Z. auf Anfrage mit: „Wir teilen die Einschätzung des Bundesinnenministers, dass der Schutz kritischer Infrastruktur vor Sabotage und terroristischen Angriffen ein Anliegen von überragender Dringlichkeit ist.“ Die Bundesregierung habe deshalb Maßnahmen zur Stärkung dieses Schutzes auch schon auf den Weg gebracht. Das Ministerium erinnerte daran, dass das Kabinett den vom Innenminister vorgelegten Entwurf für ein sogenanntes KRITIS-Dachgesetz im September schon beschlossen hat.
„Wir teilen ferner die Einschätzung, dass Strafverfolgungsbehörden effektive Ermittlungsinstrumente brauchen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Aber auch dazu seien wichtige Maßnahmen schon auf den Weg gebracht worden. Das Bundesjustizministerium habe vor Weihnachten einen Gesetzentwurf für eine verpflichtende IP-Adressenspeicherung vorgelegt. Dadurch sollten Straftäter leichter ausfindig gemacht werden, die im Netz Spuren hinterlassen.
Generell sei es dem Bundesministerium der Justiz ein wichtiges Anliegen, den Schutz unseres Gemeinwesens gegen Bedrohungen von innen und außen zu stärken. Vorschläge für weitere darauf zielende Gesetzänderungen werde das Ministerium in gewohnter Weise konstruktiv prüfen. „Und selbstverständlich prüfen wir auch selbst fortlaufend, inwieweit sich gesetzgeberische Änderungen empfehlen, um Bevölkerung und Demokratie gegen terroristische Bedrohungen gleich welcher Art besser zu schützen“, so das Ministerium gegenüber der F.A.Z.
Die Ermittlungen zum Stromanschlag in Berlin hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe übernommen. In einem Bekennerschreiben hatte eine der linksextremistischen „Vulkangruppen“, die seit 2011 vor allem in Berlin und Brandenburg immer wieder Brandanschläge auf die öffentliche Infrastruktur verübt haben sollen, die Tat für sich reklamiert. Die Hintermänner hinter den sogenannten Vulkangruppen sind nach wie vor unbekannt, auch deren Struktur.
Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbunds dbb, Volker Geyer, sagte der „Rheinischen Post“: „Was in Berlin passiert ist, kann jederzeit an anderen Orten passieren – in Köln, in Stuttgart, in München.“ Nötig sei eine Überprüfung der Kontrollmechanismen und Vorgaben für Betreiber kritischer Infrastruktur. Damit sind Einrichtungen gemeint, deren Ausfall zu Notlagen führen würde.
