Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat drei Buchgeschäfte vom diesjährigen Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Die drei für die Auszeichnung vorgesehenen Einrichtungen seien wegen “verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen” von der Liste entfernt worden, sagte ein Sprecher des Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung (BKM) der Süddeutschen Zeitung.
Die drei Buchhandlungen gehören dem Bericht zufolge dem linken politischen Spektrum an. Betroffen sind demnach die Schwankende Weltkugel in Berlin, The Golden Shop in Bremen und Rote Straße in Göttingen. Alle drei Geschäfte waren demnach in der Vergangenheit bereits von früheren Kulturstaatsministern für ihre Arbeit gewürdigt worden.
Die seit 50 Jahren bestehende Buchhandlung Rote Straße zeigte Unverständnis für den Befund des Verfassungsschutzes. Man sei fester Teil der Stadtgesellschaft und könne sich die Einstufung nicht erklären, teilte das Geschäft der Süddeutschen Zeitung mit.
Sprecher verweist auf Bekämpfung von Extremismus
Auf Anfrage teilte der Sprecher des Staatsministers der SZ mit, man beabsichtige, “Extremismus in jeder Form entschlossen und konsequent zu begegnen” und folge mit der Entscheidung der politischen Linie der Bundesregierung. Man könne zudem davon ausgehen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz “auch die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit bei seinen Überprüfungen achtet”, hieß es weiter.
Mit dem Buchhandlungspreis werden inhabergeführte Buchhandlungen ausgezeichnet, die sich mit Veranstaltungen besonders für das kulturelle Leben vor Ort einsetzen, innovative Geschäftsmodelle oder mit ihrem Engagement in der Literaturförderung hervorstechen. Das Preisgeld beträgt laut der Website des Preises bis zu 25.000 Euro.
Vergeben wird der Preis von einer Jury aus Branchenvertretern, die dem Kulturbeauftragten eine Liste vorschlagen. In der Regel gilt dies als bloße Formsache, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Grundlage der Entscheidung Weimers soll ein umstrittener Erlass aus dem Jahr 2017 sein, der bisher nicht auf den Kulturbereich angewendet wurde.
