
Es muss dabei bleiben: Die Kirchen und kirchlich gebundene Organisationen haben das Recht, von ihren Mitarbeitern zu verlangen, dass diese für kirchliche Werte eintreten. Das gilt im Übrigen in gewisser Weise für jedes Unternehmen, jedenfalls für jeden Tendenzbetrieb.
Der Arbeitnehmer gibt natürlich seine Grundrechte nicht an der Pforte ab; er ist auch frei, sich für einen Arbeitgeber zu entscheiden. Der aber kann erwarten, dass bestimmte Grundüberzeugungen geteilt werden, dass jedenfalls nicht gegen sie gehandelt wird. So gesehen kann der Austritt aus einer Kirche auch zu einer Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses führen.
Um Leben und Tod
Die Schwangerschaftsberatung, um die es nun vor dem Europäischen Gerichtshof ging, ist ein sensibles Feld, wo es in der Tat um Leben und Tod, um wesentliche weltanschauliche Grundüberzeugungen geht. Im Übrigen soll nicht nur nach den Leitlinien der katholischen Kirche und der Caritas zugunsten des ungeborenen Lebens beraten werden. Das ist Verfassungspflicht.
Allerdings müssen sich auch die Kirchen widerspruchsfrei verhalten. So hat im jetzt entschiedenen Fall die Caritas andere Mitarbeiter im selben Bereich beschäftigt, die auch nicht Mitglied in der Kirche waren. Da scheinen ihr die eigenen Werte nicht so wichtig gewesen zu sein. Hier liegt tatsächlich ein wesentlicher Grund dafür, warum den Kirchen ihre Mitglieder weglaufen. Wenn sich die Kirche wie eine beliebige Firma verhält, wird sie auch so behandelt.
