
Am Montagabend wird der Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Neukölln abermals über Vorwürfe gegen Mitarbeiter des Jugendzentrums Wutzkyallee beraten. Im Garten des Jugendzentrums soll im November eine 16 Jahre alte Schülerin durch andere Jugendliche vergewaltigt worden sein.
Den Mitarbeitern wird vorgeworfen, den Vorfall über Wochen nicht zur Anzeige gebracht zu haben, obwohl er ihnen bekannt war. In der vergangenen Woche hatte die „Berliner Morgenpost“ berichtet, ihr liege eine eidesstattliche Versicherung von Teilnehmern eines Mitarbeitergesprächs zwischen dem Neuköllner Jugendamt und dem Jugendzentrum im Januar vor.
Darin habe die Sozialraumkoordinatorin des Jugendamts das Stellen einer Strafanzeige abgelehnt, da sie „eine Marginalisierung der Tätergruppe befürchtete“. Sie habe sinngemäß geäußert, dass „die muslimischen Jungen bereits genug im Visier der Polizei seien und sie einen Generalverdacht verhindern möchte“. Eine Anzeige erfolgte erst Ende Februar durch eine Polizistin, nachdem sich die Schülerin externe Hilfe gesucht hatte.
Spekulationen in den Medien gab es schon Anfang März
Bereits Anfang März hatten Medien darüber spekuliert, die Anzeige sei verspätet erfolgt, weil Mitarbeiter des Jugendzentrums eine Stigmatisierung der Täter befürchteten. Die zuständige Neuköllner Bezirksstadträtin Sarah Nagel (Linke) hatte das zurückgewiesen: Der Hintergrund der Täter habe „zu keinem Zeitpunkt eine Rolle“ gespielt.
Das Berliner Abgeordnetenhaus beschäftigte sich am Donnerstag mit den Vorwürfen. In der Parlamentssitzung kritisierte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) abermals das Verhalten des Bezirks Neukölln. Dessen Jugendamt habe „kein reguläres Kinderschutzverfahren“ eingeleitet und Meldepflichten verletzt. Obwohl sexuelle Übergriffe im Jugendzentrum bereits seit Februar 2025 bekannt seien, hätten die Mitarbeiter keine Beratung des polizeilichen Präventionsbeauftragten in Anspruch genommen. Es handele sich um ein „Versagen des bezirklichen Jugendamtes“ und ein „strukturelles Problem“. Günther-Wünsch sagte außerdem, gegen Bezirksstadträtin Nagel gebe es „ein Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt“.
Bei Strafvereitelung im Amt handelt es sich um einen Straftatbestand. Er greift dann, wenn ein Amtsträger zur Mitwirkung an einem Strafverfahren verpflichtet ist, aber diese Mitwirkung unterlässt. Der Linken-Bezirksverband Neukölln nahm Stadträtin Nagel in Schutz: Der Vorwurf der Strafvereitelung sei „schlicht absurd“, schrieb die Neuköllner Vorsitzende der Linken Jorinde Schulz am Freitag in einer Mitteilung. Bezirksstadträtin Nagel habe „sofort die Täter angezeigt, als für sie klar war, dass die Betroffene das will“. Sie warf Günther-Wünsch „Wahlkampf ohne Rücksicht auf das betroffene Mädchen“ vor.
In Berlin werden am 20. September sowohl das Abgeordnetenhaus als auch die Bezirksparlamente gewählt. Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft wollte sich am Sonntag gegenüber der F.A.Z. nicht dazu äußern, ob es sich bei dem „Verfahren“ gegen Nagel um ein Ermittlungsverfahren aufgrund eines Anfangsverdachts oder um Vorermittlungen wegen einer Strafanzeige handelt. Informationen dazu seien frühestens am Montag zu erwarten.
