
Ein unanfechtbares Urteil stand schon am 15. Dezember 1993 fest. Ihre Familie habe an diesem Tag „lebenslang bekommen“, sagte die Schwester von Sabine B. kurz vor Ende des ersten Verfahrens im Dezember 2024. Verurteilt wegen Mordes an dem damals 13 Jahre alten Mädchen wurde schließlich ein Mann, der zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war. Doch die Verteidigung legte Revision ein, der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Würzburg im Juli 2025 auf: Einen rechtskräftig verurteilten Täter gibt es bis heute nicht. Seit diesem Montag muss sich der 49 Jahre alte Mann abermals vor Gericht verantworten. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen, da es ein Jugendstrafverfahren ist.
Sabine B., die Zeugen als „zuverlässiges, offenes, freundliches und hilfsbereites Mädchen“ beschrieben haben, war nach der Schule oft auf einem Reiterhof im bayerischen Wiesenfeld, einem Ortsteil von Karlstadt im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart. Sie versorgte die Pferde und kümmerte sich zusammen mit einem anderen Jungen um ein Pony. Auch am 15. Dezember 1993 war sie auf dem Hof. Gegen 18 Uhr wurde sie das letzte Mal lebend gesehen. Als sie abends nicht nach Hause kam, wurde fieberhaft nach dem Mädchen gesucht. Zwei Tage später, am 17. Dezember, fand man ihren Leichnam in der Güllegrube des Reiterhofes. Ihr Kopf wies schwere Verletzungen auf. Laut Obduktionsbericht war Sabine B. durch „massive Gewalteinwirkung“ zu Tode gekommen.
In den Fokus gerieten zunächst Jugendliche, die regelmäßig auf den Hof kamen. Der Fünfzehnjährige, mit dem Sabine B. das Pony versorgte, wurde zum Tatverdächtigen, doch seine Schuld konnte vor Gericht nicht festgestellt werden, er wurde freigesprochen. Inzwischen ist er verstorben. Eine heiße Spur gab es nicht, der Fall wurde zum Cold Case. Als er jedoch 2017 von der Würzburger Kriminalpolizei routinemäßig überprüft wurde, ergaben sich neue Ansatzpunkte: Ehemalige Zeugen wurden wieder kontaktiert, neue Zeugen meldeten sich, die Erkenntnisse über das damalige Umfeld des Opfers liefern konnten. Insgesamt vernahm die Polizei 240 Personen. Doch auch der rasante Fortschritt in der Kriminaltechnik half weiter: Asservate, auch Kleidungsstücke des Mädchens, wurden auf DNA-Spuren untersucht. Man konnte schließlich die DNA-Spuren von „mehr als einer unbekannten männlichen Person“ an verschiedenen Asservaten sichern. Dann wurde eines dieser Muster mit dem DNA-Muster eines Mannes aus dem Landkreis Main-Spessart verglichen, der aktuell in den Fokus der Ermittler geraten war: Es war ein Treffer.
Griff er das Mädchen auf dem Heuboden an?
Im September 2024 begann der Prozess gegen den Mann. Die Anklage: Er soll Sabine B. am Tattag zwischen 17.45 Uhr und 18.15 Uhr bei den Ställen getroffen haben. Er habe sie dann auf den nur mit einer Holzleiter zugänglichen Heuboden gelockt, um sie beim Strohlager sexuell „anzugehen“. Das Mädchen wehrte sich jedoch laut Anklage und schrie um Hilfe. Daher habe er sie angegriffen, „um seinen Plan dennoch umzusetzen“. Sabine B. fiel demnach hin, ihr Kopf schlug mit Wucht auf den Boden auf, wodurch sie schwerste Verletzungen davontrug. Der Angeklagte soll sie dann von hinten gewürgt und ihren Tod billigend in Kauf genommen haben. Sabine B. habe zu diesem Zeitpunkt bereits irreversible Hirnschäden erlitten.
Dann zog er sie über den Boden, wobei sie sich weitere Verletzungen zuzog, und nahm schließlich „sexuelle Handlungen“ an ihr vor, wie es in der Anklage heißt. An ihrem Slip und der Slipeinlage wurden DNA-Spuren des Angeklagten festgestellt, unter anderem genetisches Material, das auf Spermaspuren hinweisen könnte. Danach habe der junge Mann das Mädchen wieder angezogen und zwischen 18.30 Uhr und 18.45 Uhr den Hof verlassen, um nach Hause zu gehen. Später am Abend sei er jedoch noch mal zurückgekehrt, um ihren Leichnam in die Güllegrube zu werfen, die mit einem Deckel verschlossen wurde.
Während des ersten Prozesses schwieg der Angeklagte
Der Angeklagte schwieg während des ersten Prozesses zum Tatvorwurf. Im Dezember 2024 wurde er wegen Mordes nach Jugendstrafrecht zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil nicht zweifelsfrei feststehe, dass der Angeklagte für den Tod des Mädchens verantwortlich sei. Das Gericht sah es hingegen als erwiesen an, dass er Sabine B. getötet hat – auch wenn es sich nicht darauf festlegen wollte, wie der Tatablauf genau war. Doch nach Ansicht des BGH tragen die schriftlichen Urteilsgründe die Verurteilung wegen Mordes nicht. Die Beweiswürdigung sei rechtsfehlerhaft gewesen, der BGH bewertete sie als „lückenhaft und widersprüchlich“.
So wird es auch in diesem Verfahren vor einer anderen Strafkammer zunächst darum gehen, die Abläufe auf dem Reiterhof vor mehr als 32 Jahren zu klären. Wer war häufig dort? Wer wurde wann am Tattag dort gesehen? Wen kannte das Mädchen näher? Auf dem Hof kümmerte sich Sabine B. vor allem um die Pferde, der Angeklagte hingegen soll sich kaum bei den Ställen aufgehalten haben, das wurde in Zeugenaussagen im ersten Verfahren deutlich. Er reparierte für den Hofinhaber Fahrzeuge, zum Beispiel wenn ein Traktor kaputt war. Er sei „durch und durch ein Schrauber“ gewesen. Ein damaliger Arbeitskollege gab an, dass der Angeklagte vor dem 15. Dezember 1993 „sehr gute Arbeit“ geleistet habe. Danach habe er aber „nicht mehr viel hinbekommen“. Er sei auch „irgendwann nicht mehr zur Arbeit gekommen“. Warum, das konnte der Zeuge nicht sagen.
„Mein Sohn hat es nicht getan“
Die Familie des Angeklagten war nach Aussagen seiner Schwestern „nicht gut gelitten“ in Wiesenfeld. Die Verhältnisse waren schwierig: Der Vater war demnach oft mehrere Wochen auf Montage und verließ seine Frau und die vier Kinder letztlich. Das Verhalten seines Vaters ihm als Kind gegenüber beschrieb der Angeklagte mit der Wendung „Hiebe statt Liebe“, seine Mutter sei immer überfordert gewesen. Die Frau sagte vor Gericht aus, keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern zu haben. Nach ihrer Einschätzung hat ihr Sohn die Tat nicht begangen: Er habe „so etwas“ gar nicht gekonnt. Auch der Bruder des Angeklagten äußerte sich vor Gericht ähnlich. Er beschrieb ihn als „herzensguten“ Menschen. Sein Bruder habe ihm in die Augen geschaut und gesagt, dass er „es“ nicht getan habe.
Wohlmeinend äußerte sich auch seine langjährige Lebensgefährtin. Sie beschrieb ihn als ihren „Ruhepol“, der immer für sie da sei. Nach ihren Angaben beteuerte der Angeklagte ihr gegenüber ebenso, die Tat nicht begangen zu haben. Auch sie sei sich sicher, dass er es nicht gewesen sei.
Belastet wurde der Angeklagte im ersten Verfahren hingegen durch die Aussagen einer seiner Schwestern, die zudem das jüngste Kind der Familie war. Sie bestätigte vor Gericht frühere Angaben, wonach ihr Bruder sie sexuell missbraucht haben soll. Dass ihr Bruder schon immer unter Höhenangst gelitten habe, wie ihre Mutter und Schwester ausgesagt hatten, verneinte die Schwester zudem.
Nach so vielen Jahren ist es für Zeugen noch schwerer als ohnehin schon, sich an Abläufe und Zeitangaben zu erinnern. So hatten die Schwestern des Angeklagten Schwierigkeiten, genau anzugeben, wer am Tattag wann und wo war. Ein weiteres Detail der Beweisaufnahme im erstinstanzlichen Prozess zeigte ebenfalls die Grenzen, die der Faktor Zeit der Rekonstruktion des Geschehens setzt: So wurde ein Videoband des damaligen Aufzeichnungs- und Wiedergabesystems VHS abgespielt. Es zeigte Tatortaufnahmen von der Güllegrube und der Scheune sowie Aufnahmen von der Bergung des Leichnams. Die Aufnahmen waren altersbedingt von schlechter Qualität: Einzelheiten waren zum Teil schwer bis gar nicht erkennbar, wie die Gerichtssprecherin während des ersten Verfahrens mitteilte.
