
Die AfD treibt ein unredliches Spiel mit den Sorgen und Überlegungen, die sich an eine mögliche Regierungsübernahme der Partei nach der Wahl in Sachsen-Anhalt knüpfen. So erwartet der AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland, dass die anderen Bundesländer den Landesfinanzausgleich manipulieren könnten, um Sachsen-Anhalt zu benachteiligen. SPD- und CDU-geführte Länder, so Gauland, könnten sich im Bundesrat auch über andere Themen heimlich nur untereinander besprechen und dem Land wichtige Informationen vorenthalten.
Der thüringische Landesvorsitzende Björn Höcke treibt diese Art der vorauseilenden Unterstellung noch weiter. Er erklärt, die Bundesregierung könnte das Land unter Berufung auf Artikel 37 des Grundgesetzes unter „Bundeszwang“ stellen, wenn es seine gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt. Aber warum sollte es diese Pflichten eigentlich nicht erfüllen? Das sagt Höcke nicht. Nach seiner Auffassung ist die Bundesrepublik einfach „partiell ein Unrechtsstaat“, der wie einst die Stasi nach einem Regierungswechsel auch sensible Dokumente schreddern würde.
Keine „Anti-AfD-Gesetze“ in letzter Minute
Die AfD ist geübt darin, solche „Befürchtungen“ opfermythisch zu äußern. Als Partei, die nach eigener Aussage die freiheitlich-demokratische Grundordnung „bejaht“, müsste sie aber schon anerkennen, dass Deutschland sehr wohl ein Rechtsstaat ist, in dem es Regeln und Gesetze gibt, die für jeden einsehbar und gültig sind und für die die Menschen auch einstehen.
Zu diesen Regeln gehört, dass man zwar politische Beamte austauschen kann (und das zum normalen Verfahren bei einem Regierungswechsel gehört), aber nicht ohne Weiteres auch die Beamten des Mittelbaus, etwa die Referatsleiter in den Ministerien. Gegen sie müsste es schwerwiegende Vorwürfe geben, um sie ihres Amtes entheben zu können.
In diesem Sinn ist es folgerichtig, dass sich der sachsen-anhaltische AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund direkt aufs Drohen gegen etwaige widerständige Beamte verlegt. Sich auf die Risiken einer Regierungsübernahme durch eine solche Partei vorzubereiten, ist also notwendig. Man sollte dabei aber nicht der Versuchung erliegen, noch in letzter Minute „Anti-AfD-Gesetze“ zu erlassen.
