
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die gesonderte Beobachtung der Scientology-Organisation eingestellt. „Nachdem die ‘Scientology Organisation’ auf Bundesebene in den letzten Jahren an Relevanz verloren hat, wird ihre Bearbeitung im BfV nicht länger als bundesweiter, eigenständiger Phänomenbereich fortgeführt“, teilte die Behörde am Freitag auf AFP-Anfrage mit. Damit entfalle auch die gesonderte Ausweisung der Organisation im Verfassungsschutzbericht. Scientology begrüßte die Einstellung der systematischen Beobachtung nach nahezu 30 Jahren.
Zuerst hatten der Südwestrundfunk (SWR) und das ARD-Hauptstadtstudio über die Entscheidung zu Scientology berichtet. Grund ist demnach eine stärkere Fokussierung der Verfassungsschützer auf aktuelle Problemfelder wie Spionage, Sabotage oder Terrorismus.
Von Fall zu Fall wird der Verfassungsschutz aber weiter in Sachen Scientology aktiv werden: „Unabhängig davon werden aber Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die von diesem Personenpotenzial ausgehen, auch weiterhin durch den Verfassungsschutz bearbeitet“, teilte das BfV auf AFP-Anfrage weiter mit. Die Behörde verwies darauf, dass die ideologische Einordnung extremistischer Bestrebungen „arbeitsorganisatorischen Zwecken“ dient.
Nach Informationen von SWR und ARD-Hauptstadtstudio prüfen in den von Scientology-Aktivitäten besonders betroffenen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg die Landesbehörden gleichfalls, die gesonderte Beobachtung von Scientology einzustellen. Teilweise sei dies bereits vollzogen.
Die in den 1950er Jahren von L. Ron Hubbard in den USA gegründete Scientology-Bewegung ist in Deutschland als Religionsgemeinschaft nicht anerkannt. 1970 wurde hierzulande eine erste Niederlassung gegründet. Im letzten Verfassungsschutzbericht hieß es, die Organisation verfolge weiter „weltweit einen aktiven Expansionskurs“, um eine Gesellschaft nach ihren Vorstellungen zu errichten. Die Anzahl der Mitglieder in Deutschland stagniere „jedoch seit 2021 bei rund 3600 Personen“.
Das von der Organisation angestrebte System einer Regierung durch eine scientologische Führungselite ist aus Sicht des Verfassungsschutzes mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. In einer Gesellschaft nach scientologischen Vorstellungen würden zudem „wesentliche Grund- und Menschenrechte, wie beispielsweise die Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, ebenso wenig gewährleistet (…) wie das Recht auf Gleichbehandlung“.
Die Scientology Kirche Deutschland bestreitet derartige Vorwürfe und sieht in der Einstellung der Beobachtung „ein wichtiges Signal für eine sachlichere, differenziertere und rechtsstaatlich ausgewogene Bewertung“ der Bewegung. In einer Erklärung kritisierte die Organisation die jahrzehntelange Beobachtung als ungerechtfertigt und verwies auf „erhebliche gesellschaftliche und berufliche Folgen“ für ihre Mitglieder.
Scientology halte „eine transparente Aufarbeitung der Ursachen, Auswirkungen und Folgen der jahrzehntelangen Beobachtung für erforderlich“, hieß es weiter. Zudem sei zu hoffen, dass „auch alle übrigen Landesämter für Verfassungsschutz, die die Beobachtung bislang noch nicht eingestellt haben“, dies nun täten.
