
Das gewaltige Wertpapiervermögen des amerikanischen Präsidenten Donald Trump ist in den ersten drei Monaten dieses Jahres durch mehr als 3600 Transaktionen umgeschichtet worden, darunter mehr als 2300 Käufe von Aktien und ETF. Der Rest sind Verkäufe. Das geht aus dem Bericht des U. S. Office of Government Ethics hervor, der jetzt veröffentlicht wurde. Die Käufe in den 90 Tagen hatten ein Volumen zwischen 126 Millionen und knapp 400 Millionen Dollar, die Verkäufe zwischen 86 Millionen und 296 Millionen Dollar.
Die amerikanischen Ethikgesetze verpflichten den Präsidenten, den Wert von Aktiengeschäften in groben Bandbreiten offenzulegen. Unter den größten offengelegten Transaktionen sind Nvidia, Boeing, Microsoft, Amazon, Meta und Apple die politisch abhängigsten Namen. Nvidia und Boeing stechen hervor, weil ihre Börsenaussichten unmittelbar mit Trumps Chinapolitik verknüpft waren. Boeing-Aktien im Wert zwischen einer Million und fünf Millionen Dollar wurden dem Trump-Portfolio hinzugefügt. Das Unternehmen ist abhängig von Trumps Handelsdiplomatie und sicherte sich auf der Chinareise offenbar Verkäufe von 200 Boeing-Flugzeugen.
Nvidia-Aktien im Wert von bis zu fünf Millionen Dollar
Ein anderer Fall ist Nvidia: Trump kaufte am 10. Februar Nvidia-Aktien im Wert von einer bis fünf Millionen Dollar – nur eine Woche, bevor Nvidia ein großes Abkommen mit dem KI- und Social-Media-Konzern Meta über Rechenleistung bekannt gab. Bereits am 6. Januar hatte Trump Nvidia-Aktien im Wert von 500.000 bis einer Million Dollar gekauft – eine Woche, bevor das Handelsministerium offiziell den Verkauf bestimmter Nvidia-Chips nach China genehmigte. Der chinesische KI-Markt ist für Nvidia seit Langem ein begehrtes Ziel, zumal die US-Regierung den Verkauf fortgeschrittener KI-Chips an Länder kontrolliert, die als ausländische Gegner eingestuft werden, darunter China. Der Vorstandsvorsitzende von Nvidia, Jensen Huang, begleitete Trump jetzt nach China.
Zu den auffälligeren Transaktionen gehört die Investition von einer Million bis fünf Millionen Dollar in das weitgehend unbekannte Unternehmen Axon am 10. Februar, das Sicherheitstechnik und vor allem Taser verkauft. Zwei Wochen später legte die Einwanderungs- und Zollbehörde ICE ihren Plan vor, über fünf Jahre 220 Millionen Dollar für Taser auszugeben, wie das neue Nachrichtenportal Notus berichtete. Die Behörde teilte mit, sie wolle rund 17.800 neue Taser kaufen. Axon ist die einzige US-Firma, die Taser verkauft, die den Spezifikationen von ICE entsprechen.
Treuhänder Donald Trump Junior
Trumps Vermögen wird über Trusts gehalten, die von seinen Kindern kontrolliert werden. Donald Trump Jr. ist formell Treuhänder des wichtigsten widerruflichen Trusts; Eric Trump und Donald Trump Jr. führen das Familiengeschäft. Einige jüngere Wertpapiergeschäfte scheinen von externen Brokern oder Finanzinstituten ausgeführt worden zu sein.
Eine Kontrollbehörde wie das Office of Government Ethics (OGE), die nun über Trumps Wertpapiergeschäfte informierte, gibt es in Deutschland nicht. Verbände, die sich für stärkere Rechenschafts- und Offenlegungspflichten der Politik einsetzen, kritisieren seit Langem, hierzulande fehle eine unabhängige Institution, die Transparenz zu den finanziellen Interessen von Politikern schaffe. Die Bundestagsverwaltung nimmt zwar Meldungen der Abgeordneten zu anzeigepflichtigen Tätigkeiten und Einkünften entgegen. Aber es findet nur eine eingeschränkte, überwiegend auf die Einhaltung von Formalitäten beschränkte Prüfung statt.
Keine speziellen Transparenzvorschriften für den Kanzler
Transparency International Deutschland fordert einen vom Deutschen Bundestag gewählten, unabhängigen Beauftragten, ähnlich dem Datenschutzbeauftragten. Dieser solle kontrollieren, ob finanzielle Angaben korrekt sind und mit den Verhaltensregeln des Bundestages übereinstimmen, wie der ehemalige Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte, Vizevorsitzender von Transparency International Deutschland, der F.A.Z. sagte.
Nach deutschem Recht gibt es kein grundsätzliches Verbot für Spitzenpolitiker, Aktien zu kaufen oder zu verkaufen, auch nicht für den Bundeskanzler. Es gibt auch keine spezifischen, auf das Kanzleramt zugeschnittenen Transparenz- oder Offenlegungsregeln für Finanzgeschäfte, auch wenn die Richtlinienkompetenz potentiell zu umfangreicheren Interessenkonflikten des Kanzlers im Vergleich zu den Bundesministern führen könne, wie die Transparenzverfechter monieren.
Aktive Unternehmensführung ist verboten
„Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören“, heißt es in Artikel 66 des Grundgesetzes. Ausgeschlossen ist damit eine aktive Unternehmensführung oder ein Vorstandsmandat. Aber unter das Verbot fällt nicht, Aktien und Unternehmensbeteiligungen zu halten, zu kaufen und zu verkaufen. Fondsinvestments sind grundsätzlich ebenfalls möglich, auch in Branchen, die politisch relevant sind. Passive Beteiligungen, bei denen keine aktive Einflussnahme erfolgt, sind ebenfalls gestattet, ebenso wie die Erzielung von Dividenden und Kapitalerträgen.
Deutsche Spitzenpolitiker müssen Aktiengeschäfte auch nicht zwangsläufig offenlegen. So gibt es speziell für den Kanzler und die Bundesminister keine gesetzliche Anzeigepflicht für Aktien oder Unternehmensbeteiligungen und auch keine Veröffentlichungspflicht von Portfolios oder Einzeltransaktionen. Die schwarz-rote Bundesregierung sieht hier auch keinen Handlungsbedarf, wie sie im vergangenen Sommer auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag mitteilte.
Verschärfte Transparenzregeln für Abgeordnete
Für Mitglieder der Bundesregierung gelten nach derzeitiger Gesetzeslage nur dann besondere Offenlegungspflichten, wenn sie zugleich Bundestagsabgeordnete sind. Das trifft auf Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), Digitalminister Karsten Wildberger und Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) nicht zu. „Es kann eigentlich nicht sein, dass wir ausgerechnet für Ministerinnen und Minister in ihrer besonders herausgehobenen Stellung und Verantwortung keine strengeren Regeln haben als für einfache Abgeordnete“, sagt Timo Lange von Lobbycontrol.
Die Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete wurden 2021 verschärft. Der Gesetzgeber reagierte damit unter anderem auf die sogenannte Maskenaffäre: Mehrere Unionsabgeordnete hatten Provisionen in Millionenhöhe für die Vermittlung von Maskengeschäften entgegengenommen. Außerdem war der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor in die Schlagzeilen geraten, da er für das amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence Lobbyarbeit betrieben und dabei Aktienoptionen im Wert von bis zu 250.000 Dollar gehalten hatte. Amthor hatte seine Tätigkeit der Bundestagsverwaltung gemeldet, musste die Optionen aber nicht publik machen.
Aktienoptionen müssen nun angezeigt werden
Seit der Reform der Transparenzregeln sind Aktienoptionen als Gegenleistung für Tätigkeiten für Bundestagsabgeordnete anzeigepflichtig. Das Gleiche gilt für Unternehmensbeteiligungen ab fünf Prozent. „Aber dabei wird ausgeblendet, dass auch deutlich geringere Beteiligungen an einer börsennotierten Aktiengesellschaft erhebliche Vermögenswerte darstellen – und damit Interessenkollisionen auslösen können“, moniert Hirte von Transparency International Deutschland. Nach den verschärften Regeln müssen Nebeneinkünfte, einschließlich Dividenden und Gewinnausschüttungen von 1000 Euro im Jahr und aufwärts, auf den Betrag genau veröffentlicht werden. Außerdem sind Börsengeschäfte mit parlamentarischem Bezug meldepflichtig.
Für alle Politiker gilt, ebenso wie für jeden Bürger mit Zugang zu relevanten Informationen, das Verbot des Insiderhandels nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Politiker, die von nicht öffentlichen, kursrelevanten Informationen erfahren, etwa von geplanten Gesetzen, Subventionen oder Regulierungen, dürfen dieses Wissen nicht für Aktiengeschäfte nutzen. Die Grenze zwischen erlaubtem Aktienhandel und verbotenem Insiderhandel sei in der parlamentarischen Praxis aber kaum zu ziehen, denn der Nachweis der Grenzüberschreitung sei sehr schwierig, kritisiert Lobbycontrol.
