Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die planmäßige Beobachtung der Scientology-Organisation eingestellt. Die Behörde teilte mit, dass Scientology in den vergangenen Jahren auf Bundesebene an Bedeutung verloren habe. Deshalb werde die Organisation nicht mehr gesondert und dauerhaft vom Verfassungsschutz bearbeitet.
Auch im jährlichen Verfassungsschutzbericht taucht Scientology künftig nicht mehr als eigener Punkt auf, hieß es. Hintergrund ist, dass sich der Verfassungsschutz stärker auf andere Gefahren konzentrieren will, etwa Spionage, Sabotage und Terrorismus.
Die Organisation wurde 1954 von Science-Fiction-Autor L. Ron Hubbard in den USA gegründet. In Deutschland eröffnete sie 1970 ihre erste Niederlassung. Der Verfassungsschutz beobachtet Scientology seit 1997 bundesweit.
Die Organisation versteht sich als Kirche. Außenstehende Experten und ehemalige Mitglieder beschreiben sie als gefährliche Sekte, die ihre Mitglieder in psychische und finanzielle Abhängigkeit führt. Das BfV ging in seinem Bericht für das Jahr 2024 davon aus, dass Scientology in Deutschland rund 3.600 Mitglieder hat. Dabei hieß es, diese Zahl stagniere seit 2021.
Behörde will von Fall zu Fall entscheiden
Im Verfassungsschutzbericht aus 2024 heißt es, dass die Organisation anstrebe, weltweit eine »scientologische« Gesellschaft nach eigener Vorstellung zu errichten. In Hubbards Schriften werde deutlich, »dass in einer Gesellschaft nach scientologischen Vorstellungen wesentliche Grund- und Menschenrechte, wie beispielsweise die Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, ebenso wenig gewährleistet sind wie das Recht auf Gleichbehandlung«.
Die Behörde will verfassungsfeindliche Bestrebungen von Einheiten beziehungsweise Mitgliedern der Organisation aber weiter im Blick behalten. »Unabhängig davon werden aber Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die von diesem Personenpotenzial ausgehen, auch weiterhin durch den Verfassungsschutz bearbeitet«, teilte das BfV mit. Die Behörde verwies darauf, dass die ideologische Einordnung extremistischer Bestrebungen »arbeitsorganisatorischen Zwecken« dient.
Nach Informationen von SWR und ARD-Hauptstadtstudio prüfen in den von Scientology-Aktivitäten besonders betroffenen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg die Landesbehörden gleichfalls, die gesonderte Beobachtung von Scientology einzustellen oder vollzogen dies bereits.
