Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann auch ein selbstständiger Betriebsteil einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland einen Betriebsrat wählen. Verhandelt wurde in Erfurt ein Streitfall bei der Fluggesellschaft Malta Air, einer Tochter von Ryanair. Eine betriebsratsfähige Organisationseinheit in Form eines als Betrieb geltenden selbstständigen Betriebsteils könne auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt, entschieden die Richter (7 ABR 7/25).
Bei dem Rechtsstreit bis in die höchste Instanz ging es um den Versuch einer Betriebsratswahl für eine sogenannte Base von Malta Air am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) mit nach Gerichtsangaben etwa 320 Cockpit- und Kabinenbeschäftigten. Das Unternehmen vertrat die Ansicht, dass der Stationierungsort BER keine betriebsratsfähige Organisationseinheit sei.
Malta Air scheitert in allen Arbeitsgerichts-Instanzen
«Dieses Urteil zeigt Ryanair klare Grenzen auf», erklärte die Gewerkschaft Verdi nach der Entscheidung. Das Gericht habe «dem jahrelangen Versuch des irischen Unternehmens, betriebliche Mitbestimmung für das fliegende Personal in Deutschland zu verhindern, eine klare Grenze gesetzt». Die Vereinigung Cockpit sprach von einem Signal an die Beschäftigten der Ryanair-Tochter.
Malta Air hatte argumentiert, ein inländischer Betriebsteil könne nur dann als Betrieb im Sinn der Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes gelten, wenn auch der Hauptbetrieb im Inland liege. Wie bereits die Vorinstanzen teilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Auffassung der Ryanair-Tochter nicht.
Standortschließung? – Gewerkschaften üben Kritik
«Beschäftigte im Luftverkehr haben Anspruch auf wirksame betriebliche Mitbestimmung – unabhängig davon, welche internationalen Konzernstrukturen oder organisatorischen Konstruktionen Unternehmen nutzen», erklärte Frank Blanken, Vorstandsmitglied bei der Vereinigung Cockpit. Christine Behle, Stellvertretende Verdi-Vorsitzende, warf dem Unternehmen vor, «mit erheblichem juristischen und organisatorischen Aufwand» versucht zu haben, Betriebsratsstrukturen zu verhindern.
Das Urteil zeigt nach Ansicht von Behle, dass Mitbestimmung auch bei internationalisierten und digital organisierten Unternehmensstrukturen wirksam durchgesetzt werden kann. Cockpit und Verdi kritisierten eine Ankündigung von Ryanair, den Standort Berlin am Flughafen BER zu schließen. Behle: «Dass Ryanair nun unmittelbar vor der BAG-Entscheidung die Schließung dieses mitbestimmten Standorts ankündigt, legt den Verdacht nahe, dass gezielt Druck auf Beschäftigte an anderen Standorten ausgeübt werden soll, auf die Wahrnehmung ihrer Rechte zu verzichten.»
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