Der CDU-Arbeitnehmerflügel (CDA) lehnt Forderungen aus der eigenen
Partei nach Kürzungen bei den Gesundheitsleistungen für Bürgergeldempfänger ab.
»Wer krank ist, braucht Hilfe – und zwar unabhängig davon, ob er gerade Arbeit
hat, alleinerziehend ist, im Alter Grundsicherung bezieht oder aus anderen
Gründen auf Unterstützung angewiesen ist«, sagte der CDA-Vorsitzende Dennis
Radtke dem Handelsblatt. Für die Christlich-demokratische Arbeitnehmerschaft
sei dies eine rote Linie. »An der notwendigen medizinischen Versorgung von
Menschen in Not wird nicht gespart. Punkt.«
In der Debatte über die Finanzierung der Gesundheitskosten
von Bürgergeldempfängern hatte der CDU-Finanzexperte Yannick Bury
vorgeschlagen, die Versorgung für jene einzuschränken, die vor dem
Leistungsbezug nicht gearbeitet haben.
Der CDU-Politiker verwies im Magazin Focus auf die frühere
Sozialhilfe: »Damals gab es de facto Unterschiede bei der Gesundheitsversorgung
von Empfängern. Wenn Bezieher früher arbeitstätig waren, hatten sie oft einen
umfassenderen Zugang zur Gesundheitsversorgung, für die anderen gab es
Einschränkungen. Auch über einen solchen Ansatz sollten wir diskutieren, um die
Ausgaben selbst gesenkt zu bekommen.«
Sanierung der Krankenkassen
Die rund zwölf Milliarden Euro an Gesundheitskosten für
Bürgergeldempfänger werden derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen getragen,
also von Versicherten und Arbeitgebern. Die Union fordert, diese Ausgaben
künftig aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Dafür sieht Bundesfinanzminister
Lars Klingbeil (SPD) insgesamt keinen Spielraum. Radtke verlangte wiederum,
Klingbeil müsse zu der Finanzierung einen Vorschlag machen.
Ab 1. Juli 2026 wird aus dem bisherigen Bürgergeld eine Grundsicherung für Arbeitssuchende mit strengeren Sanktionen für Leistungsbezieher, die Auflagen nicht einhalten.
