Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte, ohne seriöse Recherche, zum Jahreswechsel 2024/2025 Anschuldigungen gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar veröffentlicht. Die angebliche Tippgeberin Anne K. entpuppte sich als inexistent. Der RBB stürzte in eine tiefe Krise, es gab Rücktritte. Intendantin Ulrike Demmer kündigte daraufhin in dieser Zeitung eine „neue Dienstanweisung für die Programmverantwortung“ an. Nun ist diese Dienstweisung da. Sie ist 23 Seiten lang und gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil regelt die Zuständigkeiten der Programmverantwortung, der zweite Teil die materiellen Prüfkriterien und Qualitätskriterien. Erstellt unter Federführung der Programmdirektion und abgestimmt mit dem Justiziariat, sind Rückmeldungen von Redaktionsausschuss, Personalrat, Compliance-Beauftragter und Revision eingeflossen.
Gründlichkeit vor Schnelligkeit
Eigentlich war die Dienstanweisung für 2025 vorgesehen gewesen. Veröffentlicht wurde sie im RBB-Handbuch indes erst am 16. Februar 2026. „Wichtig war dem RBB, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht“, erklärt Programmdirektor Robert Skuppin. In der internen Kommunikation hat der RBB die Dienstanweisung durch ein FAQ für die redaktionelle Praxis ergänzt. Zudem gibt es nach Angaben des Senders ein Handbuch zur Einstellung neuer Journalisten. Die Dienstanweisung definiert Programmverantwortung als eine „durchgängige Verantwortungskette“. Diese Kette umfasst alle Mitarbeiter, die Recherchen und Beiträge beauftragen, erstellen und abnehmen. Die Programmverantwortung gilt für Inhalte in Audio, Video, Text oder Bild. Festgeschrieben ist der Grundsatz, dass jede Veröffentlichung vorab einer redaktionellen und, sofern erforderlich, einer juristischen Abnahme unterzogen werden muss.
Die Intendantin trägt nach RBB-Staatsvertrag die Gesamtverantwortung. Der Programmdirektor wiederum sorgt dafür, dass ausschließlich ordnungsgemäß abgenommene Inhalte veröffentlicht werden; er stellt außerdem sicher, dass die notwendigen personellen und organisatorischen Ressourcen bereitgestellt werden. Darunter tragen die „Contentbox“-Leiter und Hauptabteilungsleiter in der Programmdirektion Verantwortung, indem sie Redaktionsleitungen benennen, deren Aufgaben festlegen und Programme beobachten. Die unmittelbare Verantwortung zur Abnahme liegt bei den Redaktionsleitern. Diese können die Abnahme an Chefs vom Dienst (CvD) oder andere qualifizierte Redakteure delegieren. Ob eine zusätzliche juristische Abnahme erforderlich ist, entscheidet in der Regel ein CvD. Hat eine Veröffentlichung absehbar rechtliche Implikationen, ist eine Einbindung des Justiziariats zwingend.
Klare Vorgaben im Umgang mit Quellen
Bei Recherchen und Veröffentlichungen mit besonderer Tragweite gelten besondere Regelungen: Hier sind zusätzlich ein erfahrener CvD aus der RBB-Investigativredaktion, das Justiziariat und der Chefredakteur einzubinden. Der Chefredakteur entscheidet bei Streitfällen zwischen Redaktion und Justiziariat über die Veröffentlichung und zieht bei erheblichen Risiken nach eigenem Ermessen den Programmdirektor und das Direktorium hinzu. Das Justiziariat selbst hat die Aufgabe, zu beraten und mögliche rechtliche Risiken aufzuzeigen; die Entscheidung über eine Veröffentlichung treffen die jeweils Programmverantwortlichen. Jede erfolgte Abnahme muss in geeigneter Weise dokumentiert werden.

Klare Vorgaben macht die Dienstanweisung Programmverantwortung hinsichtlich des Umgangs mit Quellen. Alle relevanten Quellen müssen persönlich identifiziert, und ihre Identität muss anhand amtlicher Dokumente überprüft werden. Daran hatte es im Fall Gelbhaar gemangelt, die Redakteure hatten die vermeintliche Tippgeberin „Anne K.“ nie persönlich getroffen. Das hatte der „Kurzbericht zu den Untersuchungsergebnissen in der Causa Gelbhaar“ von der beauftragten Firma Deloitte im Mai 2025 offengelegt.
Schulungen zur Verdachtsberichterstattung
Nun wird auch der Umgang mit eidesstattlichen Versicherungen detailliert geregelt. Im Fall Gelbhaar hatten die beteiligten RBB-Journalisten laut Deloitte-Bericht „keine Erfahrung im Bereich des investigativen Journalismus, sie hatten zuvor noch nie mit dem Instrument der eidesstattlichen Versicherungen gearbeitet.“ Die neue Dienstanweisung schreibt Schulungen für alle Journalisten, die Beiträge abnehmen, und Schulungen zur Verdachtsberichterstattung für alle Journalisten im RBB vor. Das hatte der Deloitte-Bericht empfohlen. Auch dessen weitere Empfehlungen wurden in der neuen Dienstanweisung Programmverantwortung umgesetzt. Allerdings ist nicht geplant, das Dokument zu veröffentlichen. „Es beschreibt interne Abläufe unserer Redaktionen, die wir als schützenswert erachten und daher nicht detailliert öffentlich darlegen“, sagt Skuppin.
Als Beobachter hat man den Eindruck: Was immer schon Standard hätte sein müssen, ist nun niedergeschrieben. Im Juli 2025 hatte der RBB einer Geldentschädigung an Gelbhaar zugestimmt, die Höhe blieb geheim, die Vereinbarung erfolgte außergerichtlich. „Der RBB hat sich einsichtig gezeigt und ist in unserer Verhandlung dann auch sehr vernünftig und strukturiert mit dem Konflikt umgegangen“, so Gelbhaar. Einen weiteren „Fall Gelbhaar“ muss der RBB tunlichst vermeiden. Es würde vermutlich das Ende der Sendeanstalt für Berlin und Brandenburg sein.
