CSU-Chef Markus Söder und SPD-Fraktionschef Matthias Miersch haben Diskussionsbedarf bei der Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen angemeldet. Das nach dem Kabinettsbeschluss folgende parlamentarische Verfahren sein »kein Abnickerverfahren«, sagte Miersch in der ZDF-Sendung Berlin direkt. Söder sah unter anderem Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung der Kassenbeiträge von Bürgergeldempfängern.
Miersch erläuterte: »Die beitragsfreie Mitversicherung ist ein Punkt, über den wir auf alle Fälle sprechen wollen.« Die Fraktionen beschäftigten sich nun damit, was das Kabinett in der vergangenen Woche entschieden habe. »Und da gehören die unterschiedlichsten Dinge auf den Tisch«, sagte Miersch. Das sei normal und gehöre zur Politik dazu.
Söder verlangte Nachbesserungen beim Thema Krankenhäuser. »Auch beim Thema, inwieweit Bürgergeldempfänger von den Krankenkassen-Beitragszahlern in dem Umfang weiter so finanziert werden sollen.« Es gebe »eine Reihe von Punkten«. »Aber ich glaube, alle sind sich einig, dass am Ende diese Reform kommen wird und kommen muss.«
Reform soll steigende Zusatzbeiträge verhindern
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Kassen mit dem sogenannten Beitragssatzstabilisierungsgesetz im nächsten Jahr um 16,3 Milliarden Euro entlasten. Das ist mehr als die erwartete Lücke von 15,3 Milliarden Euro und soll verhindern, dass die Zusatzbeiträge erneut angehoben werden.
Dabei soll die kostenlose Mitversicherung beschränkt werden. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.
Für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld geben: zunächst 250 Millionen Euro für 2027. Hintergrund ist, dass die vom Bund gezahlte Pauschale die Kosten nicht deckt. Laut der Expertenkommission resultieren daraus aber Kassenausgaben von zwölf Milliarden Euro im Jahr. Zugleich sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro ab 2027 auf jährlich 12,5 Milliarden Euro gekürzt werden soll.
Aus Sicht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsteht dadurch eine Schieflage. Das Sparpaket war auch wegen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche auf breite Kritik gestoßen.