Als Akrobat auf dem Hochreck der Verfassungsdogmatik dürfte sich Armin Laschet, immerhin im Besitz eines juristischen Staatsexamens, wahrscheinlich selbst nicht sehen. Es war aber ein kluger Schachzug der Veranstalter der 61. Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, den ehemaligen nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten und derzeitigen Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages einzuladen, in der Mülheimer Wolfsburg, der katholischen Akademie des Bistums Essen, die „Sicht des Staates“ auf „Verfassungsstaatliche Erwartungen an die Kirchen und Religionsgemeinschaften“ vorzustellen.
In seinem an Reminiszenzen an die größere Politik keineswegs armen Vortrag bezog sich Laschet zu einem erheblichen Teil auf seine Amtszeit als nordrhein-westfälischer Familienminister von 2005 bis 2010, zuständig für die Kindergärten. Konfessionelle Kindergärten werden in Nordrhein-Westfalen zu einem Drittel von den Kirchen finanziert. Durch die von Laschet am Beispiel seiner Heimatgemeinde in Aachen-Burtscheid anschaulich beschriebene Erosion der Mitgliederzahlen sind nicht wenige der kirchlichen Kindergärten gefährdet, zu Buche schlagen auch wachsende Erhaltungskosten.
Erwartungen und Voraussetzungen
Viele dieser Kindergärten wurden gebaut, als in einer prosperierenden Bundesrepublik mehr als 90 Prozent der Bevölkerung einer Kirche angehörten und nicht nur Kirchensteuern reichlich sprudelten. In dieser glücklichen Zeit führte der eigenwillige Hamburger Staatsrechtler Herbert Krüger, Autor einer der letzten Allgemeinen Staatslehren, 1973 den Begriff der „Verfassungserwartungen“ ein. Sie sind ungleich sperriger als die verwandten „Verfassungsvoraussetzungen“, die durch Ernst-Wolfgang Böckenförde ungleich größere Verbreitung fanden. Matthias Belafi vom Katholischen Büro Bayern wies kurzweilig auf die Doppelbödigkeit von „Erwartungen“ hin. Erwarte er von seinen Kindern das Ausräumen der heimischen Spülmaschine, verstünden diese das als unmissverständliche und sanktionierbare Aufforderung. Als Christ erwarte er die Wiederkunft Christi, doch könne er diese nicht durch Drohungen oder Sanktionen erzwingen. Nahezu erwartungslos gegenüber Religionsgemeinschaften sei dagegen der französische Staat, mit einer einzigen Ausnahme; er erwarte Nichteinmischung in seine Angelegenheiten.

Der Staatsrechtler Gernot Sydow (Münster) betonte im Leitreferat das Misstrauen des französischen Staates gegenüber allen körperschaftlichen Verbänden; sie gelten als potentielle Agenten einer Fragmentierung der unteilbaren Republik, auch Grundrechte werden individualrechtlich verstanden. Mit Erwartungen des Staates, die der Steuerrechtler Sebastian Müller-Franken (Marburg) darstellte, war die verfassungsrechtliche Garantie der Kirchensteuer in der Weimarer Republik verbunden. Die damals noch nicht lange flächendeckend eingeführte Steuer war 1919 in der Nationalversammlung nahezu unumstritten, weil von Großspendern abhängige Kirchen von keiner politischen Kraft der neuen Demokratie ernstlich gewünscht wurden. Müller-Franken zeichnete, keineswegs unkritisch, ein Bild „finanziell sorgloser“ Kirchen, die dem Staat geistige Grundlagen verschaffen.
Der Eindruck dieser Sorglosigkeit trügt allerdings, worauf der evangelische Kirchenrechtler Michael Germann (Halle) hinwies; die rückläufige Mitgliederentwicklung der Kirchen wurde in nahezu allen Vorträgen angesprochen. Insbesondere in Großstädten werden die sonntags immer weniger besuchten Kirchen der Nachkriegsmoderne, wiederum mit zahlreichen Erwartungen entstanden im kirchenfreundlichen Klima der Nachkriegsjahre, zunehmend von den Kirchen selbst infrage gestellt. Die ehemalige Kölner Dombaumeisterin Barbara Schock-Werner, unterstützt vom früheren Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken Thomas Sternberg, formulierte in Mülheim konkrete Erwartungen für den Erhalt dieser Kirchen. Der gastgebende Bischof Franz-Josef Overbeck antwortete deutlich: Er habe in seinem Bistum viele Nachkriegskirchen profanieren müssen; wären sie gut besucht gewesen, hätte sich die Frage nie gestellt. Er erwarte, dass der Staat ihm die aus seiner Sicht unbedingt erhaltenswerten Bauten der Nachkriegsmoderne benenne.
Mitgliederzahl heißt nicht Glaubensstärke
Die badische evangelische Landesbischöfin Heike Springhart warnte davor, sich „in die Tasche zu lügen“, die noch immer beachtlichen Mitgliederzahlen – allein katholische Gottesdienste haben wohl noch immer mehr Besucher als sämtliche gleichzeitigen Bundesligaspiele – mit tatsächlichem Glauben gleichzusetzen. Die reflektiert und auch selbstkritisch vortragende Theologin verwies zum Kontrast auf evangelische Kirchen in Siebenbürgen, Palästina und am Rio de la Plata, die trotz geringer Mitgliederzahl einflussreich seien. In Übereinstimmung mit Belafi stellte die Bischöfin fest, dass das Erfüllen staatlicher Erwartungen zum Teil auch eine Frage der Durchsetzbarkeit sei; beim bayerischen Ladenschlussgesetz und beim rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz seien fast keine kirchlichen Wünsche berücksichtigt worden. Passend dazu relativierte Belafi staatliche Erwartungen selbstbewusst mit konstitutioneller Eschatologie: Er wünsche dem Grundgesetz noch eine sehr lange Geltung, doch werde die Kirche auch diese Verfassung und auch die Bundesrepublik überdauern.

Über „verfassungsrechtliche Erwartungen an die Kirche“ hatte der auch diesmal anwesende Bonner Staatsrechtler Josef Isensee bei den Essener Gesprächen 1990 in einem berühmten Referat gesprochen und dabei klar ausgesprochen, dass Erwartungen keine Pflichten begründen. Die Kirchen sind gegenüber dem Staat Grundrechtsträger; auch „skurriler Grundrechtsgebrauch“ (Gernot Sydow) werde nicht sanktioniert. So kann umgekehrt Berlin, Frankfurt oder Aachen für besonders fromme Katholiken immer noch eine Messe wert sein, egal wie alt ihre Formulare sind.
Ganz konkret wurden die kirchlichen Erwartungen, als während der Tagung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bekannt wurde, wonach ein Kirchenaustritt des Arbeitnehmers bei einem kirchlichen Verein noch keine Loyalitätsverletzung darstelle; alle Teilnehmer hoffen auf ein den kirchlichen Standpunkt klärendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Seit Isensees Vortrag von 1990, der in fast jedem Referat erwähnt wurde, haben sich die Erwartungen verändert.
Von einem Denkmal für Isensee zu sprechen verbietet sich angesichts seiner lebendigen Präsenz während der gesamten Gespräche. Isensee hörte konzentriert zu, seinen Wortbeitrag beschränkte er auf ein Schlusswort. Er hat es mit den Klassikern und begann mit Goethe („Ihr naht euch wieder, schwankende Gestalten“), um im großen Bogen vom Dualismus staatlicher und kirchlicher Gewalt im Mittelalter zum Beitrag der Kirchen zum Gemeinwohl zu kommen, den der moderne Verfassungsstaat von ihnen erwarte. Der 1989 verstorbene Kollege Herbert Krüger habe Verfassungserwartungen mehr an wirtschaftliche Vereinigungen gerichtet. „Als Hamburger hat er sich für Kirchen nicht interessiert.“
