Was haben Bitcoin, Luxus-Handtaschen und Koi-Karpfen gemeinsam, außer dass man auch ganz prima ohne sie leben kann? Nun: Kauft und verkauft man sie als Privatmensch, werden die anfallenden Gewinne aus Geschäften mit solchen »Wirtschaftsgütern« gleichermaßen besteuert. Nämlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, wenn man sie binnen eines Jahres wieder verkauft und dabei in Summe 1000 Euro oder mehr Gewinn erzielt. Gar keine Steuern werden fällig, wenn man sie mindestens ein Jahr lang besitzt. Ganz egal, ob der Gewinn 1.200 oder 120.000 Euro oder 120 Millionen Euro beträgt. Anders als etwa bei Zinserträgen oder Aktiengewinnen bekommt der Staat: nichts.