
Staatsrechtler kritisiert teilweise Änderung der saarländischen Verfassung als „Schminke“
Der Staatsrechtler Christoph Gröpl hat mehrere der im Saarland beschlossenen Verfassungsänderungen kritisiert. „Das ist zum Teil heiße Luft und Schminke“, sagte Gröpl der F.A.Z. Zwar sei der in die Landesverfassung eingefügte Gottesbezug „eine schöne Sache“. Die Verfassung bekenne sich damit nicht zu einer bestimmten Religion, sondern drücke die Demut des Gesetzgebers wie des Staates im Allgemeinen aus. „An der Lebenswirklichkeit der Menschen ändert das aber nichts“, betonte Gröpl.
Das saarländische Parlament hatte am Mittwoch beschlossen, der Landesverfassung erstmals seit 1957 eine Präambel voranzustellen. Diese enthält die Formulierung, das Saarland habe sich die Verfassung „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ gegeben. Außerdem nahmen die Abgeordneten den Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus als Staatsziele auf.
„Es scheint so, als ob sich die verantwortlichen Politiker ein gutes Gewissen verschaffen wollen“, sagte Gröpl, der als Professor an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken lehrt. „In ihren Grundrechteteilen haben die Verfassungen der Länder in Deutschland kaum eine Bedeutung, weil sie dem Bundesrecht untergeordnet sind. Und der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus ergibt sich schon aus dem Grundgesetz.“ Deshalb liefen viele der neuen Passagen in der Verfassung faktisch ins Leere: „Insoweit haben wir es mit Politikern zu tun, die gerne Verfassungslyrik schreiben.“
In einem dritten Punkt hatte der Landtag das Verfahren für die Wahl der Richter am Verfassungsgerichtshof geändert. Damit sollen Blockaden durch extreme oder demokratiefeindliche Kräfte verhindert werden. „Das ist die einzige Änderung, die praktische Auswirkungen hat und sinnvoll ist“, sagte Gröpl. „Der Schutz des Verfassungsgerichtshofes ist wichtig, weil er nicht vom Bundesrecht mitgeregelt wird.“
