Immobilien vor Gericht :
Messerattacke rechtfertigt keine Kündigung

dpa
Nach einem Messerangriff folgt die Kündigung der Wohnung. Die Vermieterin wirft den Mietern vor, den Täter zu kennen. Doch das reicht nicht aus.
Immobilien vor Gericht :
Messerattacke rechtfertigt keine Kündigung
Gastbeitrag
Von Fiona RubyLesezeit:

Rechtswidriges Verhalten eines Dritten kann dem Mieter nur zugerechnet werden, wenn zwischen diesen ein besonderes Näheverhältnis besteht.dpa
Nach einem Messerangriff folgt die Kündigung der Wohnung. Die Vermieterin wirft den Mietern vor, den Täter zu kennen. Doch das reicht nicht aus.
