
Nach langen Verhandlungen und manchen Sticheleien haben sich Union und SPD am Dienstag im Kern auf einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragsätze in der gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt. Die Novelle soll die Lücken zwischen Einnahmen und Ausgaben von 2027 bis 2030 ausgleichen, ohne dass die Beitragssätze von Arbeitnehmern und Arbeitgebern weiter steigen.
So möchte man das erwartete Defizit von mehr als 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr mit Einsparungen und Einnahmen außerhalb von Beitragssatzanhebungen in Höhe von 16,3 Milliarden Euro decken. Für die Folgejahre bis 2030 beträgt die Finanzwirkung 23,2 bis 38,2 Milliarden im Jahr. Das geht aus dem Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums von Nina Warken (CDU) von Dienstagfrüh hervor, welcher der F.A.Z. vorliegt. Ursprünglich hatte sie schon für 2027 Einsparungen und Mehreinnahmen von mehr als 19 Milliarden angepeilt.
Der von den Regierungsspitzen und den Parteien weitgehend geeinte Entwurf war gegen 10 Uhr morgens fertig. Dennoch tagten die Fachleute der Arbeitsebene bis spät in den Dienstagnachmittag hinein. Vier Ressorts hatten eine Verlängerung beantragt, um mehr Zeit für die abschließende Kabinettsvorlage zu erhalten. Diese soll an diesem Mittwoch das Bundeskabinett gemeinsam mit den Eckpunkten zum Haushalt 2027 passieren.
Rangeleien bis zum Schluss
Rangeleien gab es vor allem zwischen den Ministerien für Gesundheit und für Finanzen von Lars Klingbeil. So hatte Klingbeils Staatssekretär Björn Böhning (beide SPD) um 11:15 Uhr zu einem Hintergrundgespräch mit Journalisten zur „Reform der gesetzlichen Krankenversicherung“ eingeladen, ohne Warkens Haus zu informieren und während die Ressortabstimmung noch lief.
Das Gesundheitsministerium reagierte empört und intervenierte. Böhnings Gesprächsrunde wurde daraufhin zunächst verschoben und dann ganz abgesagt. Die angeblich angestrebte Einigkeit innerhalb des Regierungslagers war also nur von kurzer Dauer.
Immerhin sind die wesentlichen Punkte der Finanzreform jetzt klar. Dazu gehört, dass Klingbeil 2027 rund 250 Millionen Euro mehr aus dem Haushalt für die Kassenbeiträge von Grundsicherungs- oder Bürgergeldempfängern bereitstellen muss. 2028 sollen es 500 Millionen sein. Danach wächst der Zuschuss jedes Jahr um eine halbe Milliarde Euro an, bis er 2051 jene zwölf Milliarden Euro erreicht, welche Warkens „Finanzkommission Gesundheit“ schon für 2027 gefordert hatte.
Auch verschiebt Klingbeil die Rückzahlung früherer Milliardendarlehen an die GKV, was ihn weitere 1,0 bis 1,6 Milliarden Euro im Jahr kostet. Allerdings soll zugleich der reguläre Bundeszuschuss zwischen 2027 und 2030 um zwei Milliarden auf 12,5 Milliarden Euro gesenkt werden, „aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung des Bundes“, wie es im Entwurf heißt.
Der Finanzierungsbeitrag zur GKV-Sanierung soll zum Großteil aus Minderausgaben bestehen, also Einsparungen. Es wird aber auch Mehreinnahmen geben, etwa durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Einschnitte bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern und bei höheren Pauschalen der Arbeitgeber für Minijobber.
Zu höheren Tabak- und Alkoholsteuern steht nichts im Entwurf, wohl aber indirekt zur „Zuckersteuer“, gegen welche sich der Bundesparteitag der CDU ausgesprochen hatte. Die Sache wird indes vertagt. In der Vorlage heißt es: „Darüber hinaus wird die Bundesregierung in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren beschließen, ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen.“ Das geschätzte Aufkommen von jährlich rund 450 Millionen Euro solle der gesetzlichen Krankenversicherung „in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen“.
Konkreter sind die anderen Mehreinnahmen. Die Zuzahlungen der Patienten für Medikamente und Zahnersatz sollen steigen und im ersten Jahr 1,9 Milliarden Euro einbringen. Der nur von den Arbeitgebern entrichtete Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte soll von derzeit 13 auf 17,5 Prozent wachsen, was ebenfalls 1,9 Milliarden Euro einbringt.
Beitragsbemessungsgrenze soll steigen
Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener um 300 Euro im Monat angehoben; sie und ihre Unternehmen müssen künftig also auf einen höheren Anteil der Löhne Kassenabgaben zahlen. Um den gleichen Betrag steigt die Versicherungspflichtgrenze, damit die Gutverdiener nicht in die Privatversicherung abwandern können. So sollen 2,5 Milliarden Euro zusätzlich erlöst werden.
Die Einschränkungen in der beitragsfreien Mitversicherung werden erst von 2028 an greifen und dann jedes Jahr 1,6 Milliarden Euro in die Kasse spülen. Weiterhin kann sich ein Partner beim anderen mitversichern, wenn er behinderte oder noch nicht schulpflichtige Kinder hat, wenn er Angehörige pflegt oder Rentner ist. Alle anderen müssen aber einzahlen, und zwar einen „Beitragszuschlag“ von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des arbeitenden Partners.
Die größten Einsparungen soll es bei Leistungserbringern wie Ärzten und Krankenhäusern geben, bei Pharmaherstellern und Krankenkassen, insgesamt 11,3 Milliarden Euro 2027. So werden Sondervergütungen für Fachärzte gestrichen, und die Ausgaben im Gesundheitswesen dürfen insgesamt nur so stark steigen wie die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je GKV-Mitglied (Grundlohnrate).
Die von der Finanzkommission vorgeschlagenen Einschränkungen im Krankengeld soll es nicht geben, wohl nach Intervention der SPD. Geplant sind jetzt nur veränderte Wartezeiten, angepasste Fristen und Senkungen des Krankengelds auf das Arbeitslosengeld, wenn man erwerbslos wird. Die Einsparungen betragen weniger als 100 Millionen Euro, während die Kommission mit Finanzwirkungen von weit mehr als einer Milliarde kalkuliert hatte.
