Der Hauptdarsteller ging nach dem ersten Akt von der Bühne. Wolfram Weimer saß nur eine gute halbe Stunde im Kulturausschuss des Bundestages, der am Mittwochnachmittag mit geladenen Gästen über „Meinungs- und Kunstfreiheit im geförderten Kulturbetrieb“, sprich: über Weimers Entscheidung, nach Rücksprache mit dem Verfassungsschutz drei Buchläden den Deutschen Buchhandlungspreis abzuerkennen, diskutierte. Dann verließ er den Saal und ging zu einer Parlamentssitzung. Zurück blieb sein Medienreferent Jan Ole Püschel, ein soigniert und nachdenklich wirkender Kulturbürokrat mit gemüsesuppenfarbener Krawatte, und schwieg. Dann begann die Show.
Weimer gibt den lernfähigen Hamlet
Aber der Reihe nach. Der erste Tagespunkt der Ausschusssitzung hieß „Rahmenbedingungen der Kultur- und Kreativwirtschaft“, und für ihn waren zwei Vertreter des Dachverbands k3d eingeladen, die auf die Bedeutung ihrer Branche für das deutsche Bruttosozialprodukt und die Notwendigkeit einer „koordinierten Gesamtstrategie“ von Bund und Ländern hinwiesen. Das war der ideale Profilierungs-Trigger für den Kulturstaatsminister. Während die Kreativlobbyisten ihm Stichworte wie „Urheberrecht“, „KI-Zeitalter“ und „innovationsgetrieben“ soufflierten, gab er im Ausschussrampenlicht den lernfähigen Hamlet: Man müsse, so Weimer, die ökonomische Bedeutung der Branche „stärker akzentuieren“ und „sichtbar machen“ und dabei auch „die Schnittstelle Wirtschaft-Kreativität-Kultur“ im Blick haben – „das wollen wir nachholen“. Es klang fast wie ein Gelöbnis. Aber als David Schliesing, einer der beiden Linken-Vertreter im Ausschuss, nachfragte, wann denn nun endlich die Reform des Filmstandorts Deutschland ins Rollen komme, da war Weimer schon gegangen. Man sei „in den Endzügen vor der Ressort-Abstimmung“, sprach seine Zweibesetzung Püschel, und auch bei der Digitalabgabe gebe es „sehr rege“ Diskussionen. Also alles wie gehabt.

Für Tagespunkt 2 hatte der Kulturausschuss ein Quintett von Experten aufgeboten, darunter die Rechtswissenschaftlerin Sophie Schönberger, der Medienanwalt Jasper Prigge, der UdK-Präsident Markus Hilgert sowie Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats. Und Susanne Dagen, die Gründerin des BuchHauses Loschwitz und des dazugehörigen Verlags und führende Aktivistin der Neuen Rechten. Dagen war es auch, die nach der üblichen Fragerunde der Ausschussmitglieder als erste zu Wort kam, und sie packte das Thema gleich bei den Hörnern.
Nein, die Nichtvergabe staatlicher Fördermittel an die drei Buchläden sei keine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Im Übrigen hätten die Kollegen, bei denen unter anderem „verurteilte Mörder der RAF“ aufgetreten seien, durch den Wirbel um den Buchhandlungspreis ja einen guten Umsatz gemacht: „Ausgrenzung ist immer auch Hervorhebung.“ In einem schriftlich eingereichten Statement war sie zuvor noch deutlicher geworden: „Die Verselbstständigung der Bevorzugung einer politischen Richtung ist hier erstmalig durchbrochen worden“. Mit anderen Worten: Die Initiatorin der Gegenbuchmesse „Seitenwechsel“ und Angehörige der Dresdner AfD-Stadtratsfraktion steht voll hinter dem Kulturstaatsminister.
Entscheidet der Geheimdienst, wer ausgezeichnet wird?
Das klang bei anderen, die fragten und antworteten, anders. Gregor Gysi, der zweite Vertreter der Linken im Kulturausschuss, drückte es am drastischsten aus: Die Buchhandlungspreis-Affäre sei „ein Tiefpunkt in der Geschichte der deutschen Kulturpolitik“ und das Haber-Verfahren, also die Erkundigung beim Verfassungsschutz, „ein administrativer Taschenspielertrick“. Er wolle, so Gysi, nicht zurück in die Zeit, wo „ein Geheimdienst entscheidet, wer ausgezeichnet wird und wer nicht“. Wolfram Weimer als neuer Markus Wolf? So weit wollte Sophie Schönberger nicht gehen, schließlich gebe es ja keinen Anspruch der Kultur auf staatliche Förderung, sondern nur eine „Grenze, wo das Ganze kippt“ – nämlich vom Mäzenatentum in die Bevormundung; nur sei es eben „schwer, diesen Kipppunkt zu bestimmen“.
So, mit jeweils unterschiedlichem Akzent, sahen es auch die übrigen Ausschussgäste. Der Medienanwalt stellte fest, das Haber-Verfahren sei verfassungsrechtlich fragwürdig, weil der Verdächtige weder erfahre, was gegen ihn vorliegt, noch sich dagegen juristisch wehren könne; der Mann vom Kulturrat erinnerte an die Entstehung des heutigen Begriffs von Kunstfreiheit als Konsequenz aus den Erfahrungen im Nationalsozialismus; der Universitätspräsident ermahnte die Politik, diese Freiheit zu schützen, auch wenn sie nicht allem zustimme, was aus ihr resultiere. Und Götz Frömming, der für die AfD im Kulturausschuss sitzt, brachte die eigene Opfer-Erfahrung ins Spiel: „Wir waren seit Jahren auf Förderung für unsere parteinahe Stiftung.“
Da war die Sitzung endgültig von der Experten- zur Selbstdarstellungsrunde verkümmert. Und Weimers Stellvertreter Püschel schwieg noch immer. Dem Kulturstaatsminister konnte er später melden, er habe nichts verpasst. Es gibt eben Aufführungen, bei denen man besser rechtzeitig in die Kulisse abtaucht. Die nächste Chance, sich zu blamieren, kommt immer noch früh genug.
