
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ist bei drei zentralen Gesetzesvorhaben zur Energiepolitik einen Schritt
vorangekommen, ohne dass bereits eine inhaltliche Einigung mit dem Regierungspartner SPD vorliegt. Wie ein Sprecher ihres Ministeriums am Dienstag mitteilte, wurde die Ressortabstimmung zur Kraftwerkstrategie, zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und zum Netzpaket eingeleitet. Eine Einigung in allen Details wurde damit aber noch nicht erzielt. Inhaltlich unterschiedliche Positionen müssten in der Ressortabstimmung geklärt werden, hieß es in Regierungskreisen. Aus der SPD gibt es vor allem Vorbehalte gegen geplante Einschnitte beim Ausbau und der Förderung erneuerbarer Energien.
Die drei Energiegesetze seien unverändert aus der Frühkoordinierung mit dem Kanzleramt in die Ressortabstimmung gegangen, hieß es in Regierungskreisen. Die Kraftwerkstrategie mündet nun in einen Entwurf für ein „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten“. Kern des Entwurfs, über den unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters und dpa berichten, sind mehrere Ausschreibungsrunden für neue Kraftwerke. Demnach sollen noch 2026 in zwei Runden am 1. September und 8. Dezember neue Langzeitkapazitäten mit einem Volumen von jeweils 4,5 Gigawatt, also insgesamt neun Gigawatt, ausgeschrieben werden. Für 2027 ist eine weitere Auktion für zwei Gigawatt an neuer Erzeugungskapazität vorgesehen. Später sollen auch bestehende Anlagen und flexible Stromverbraucher an den Ausschreibungen teilnehmen können.
Erneuerbaren- und Netzausbau sollen besser verzahnt werden
Die Ausschreibungen sollen demnach so
formuliert werden, dass etwa zehn Gigawatt an Gaskraftwerken neu gebaut werden, die bei geringer Stromproduktion etwa aus Sonne und Wind einspringen. Ein Ministeriumssprecher erklärte, für rund zehn Gigawatt an Kraftwerksleistung sei in den ersten Runden ein Langzeitkriterium vorgesehen. Diese Kraftwerke müssten über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitstellen können. Die Anlagen müssten ab 2031 für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren für die Versorgungssicherheit zur Verfügung stehen. Da diese Kraftwerke nur zeitweise einspringen, müssen sie mit mehreren Milliarden Euro subventioniert werden. Wie dies finanziert wird und um welche Summen es geht, ist bislang offen.
Bestandteil des Pakets ist zudem die Reform des EEG, bei der Reiche früheren Entwürfen zufolge deutliche Einschnitte bei der Ökostromförderung etwa für Solaranlagen auf Dächern plant. Mit einem „Netzpaket“ will die Ministerin zudem den Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetze besser verzahnen. Auf scharfe Kritik stößt, dass Betreiber neuer Windanlagen in Gebieten mit Netzengpässen auf Entschädigungen bei einer Drosselung ihrer Stromerzeugung verzichten sollen. Diesen „Redispatchvorbehalt“ will die SPD erklärtermaßen aus dem Gesetzentwurf streichen.
Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Jetzt kommt es auf die SPD an. Katherina Reiche will unverändert mit dem Redispatchvorbehalt die Erneuerbaren ausbremsen. Die Finanzierbarkeit von neuen Wind- und Solarprojekten würde so zerstört.“
