Noch kommt der Frührentner flott die Treppen hoch, hat kein Problem damit, nach der Radtour in die Badewanne zu steigen – und plant schon den nächsten Trip mit dem Wohnmobil durch Südfrankreich. Wer fit und agil ist, schiebt den Gedanken an Alter und Gebrechlichkeit in der Regel weit von sich. „Die meisten melden sich erst bei uns, wenn der Notfall eingetreten ist“, sagt Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen in Mainz. Dabei sei es wichtig, sich schon frühzeitig mit der späteren persönlichen Wohnsituation zu beschäftigen. Ruß ist Architektin, 16 weitere gehören zu ihrem Team. Sie versuchen auch in Onlinevorträgen, Verbraucher für das Thema Wohnen im Alter zu sensibilisieren, damit bei energetischen Sanierungen oder anderen Arbeiten am Haus das Thema Barrierefreiheit gleich mitgedacht wird.
Der Staat hilft finanziell mit und gibt in der Regel unabhängig vom Einkommen Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen – sei es über die staatliche Förderbank KfW, die Förderbanken der Länder oder die Pflegekassen der Krankenkassen. Das Ziel: Ältere Bürger sollen möglichst lange selbständig in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. Architektin Ruß befürwortet das. Die Fördermittel kosteten den Staat letztlich deutlich weniger Geld als später die Subventionierung eines Pflegeheimplatzes.
Pflegeheimplätze sind ohnehin knapp und schon jetzt für viele Versicherte nicht mehr bezahlbar. Dann muss das Sozialamt einspringen. Mit den Babyboomern, die in Rente gehen, wird sich die Situation weiter verschärfen. Nach einer Studie des Pestel-Instituts, eines unabhängigen Forschungsinstituts, das als Dienstleister etwa für Kommunen den Wohnungsmarkt analysiert, fehlen 2,2 Millionen altersgerechte Wohnungen in Deutschland, bis 2040, so die Prognose, können es 3,3 Millionen sein. Von der grauen Wohnungsnot spricht man in dem Fall.
50 Millionen Euro neu im KfW-Fördertopf
Nachdem das Angebot im vergangenen Jahr ausgesetzt war, hat die KfW ihr Zuschussprogramm Nr. 455-B wieder aufgelegt, seit dem 8. April können Anträge gestellt werden. Zwar liegen mit 50 Millionen Euro in diesem Jahr deutlich weniger Mittel im Topf als in den Jahren zuvor (2024: 150 Millionen, 2023: 75 Millionen Euro), und der prozentuale Zuschussanteil für einzelne Umbauschritte beläuft sich nur noch auf zehn Prozent (vorher 12,5). Das sind bei einem Förderhöchstbetrag von 25.000 Euro aber immerhin noch 2500 Euro für den Einbau einer bodengleichen Dusche, eines Treppenlifts oder die Verbreiterung der Tür.

Wer seine Wohnung oder sein Haus insgesamt auf den barrierefreien KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ setzt und mehrere Schritte gleichzeitig in Angriff nimmt, der bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet, maximal 6250 Euro. Parallel dazu gibt es das Kreditprogramm KfW 159 (Altersgerecht umbauen). Für maximal zwei Wohneinheiten in einem Ein- oder Zweifamilienhaus können jeweils 50.000 Euro für die Finanzierung beantragt werden. Der Zinssatz ist niedriger als bei einem normalen Baukredit. Antragsteller müssen sich aber entscheiden: Entweder Zuschuss oder Kredit, die Programme sind nicht miteinander kombinierbar.
Der KfW-Zuschuss ist geeignet für alle, die sich früh Gedanken machen und vorsorgen wollen. Jeder kann das Geld beantragen, ein Pflegegrad ist nicht Voraussetzung. Laut Ruß ist die Antragstellung jedoch mit einigem bürokratischem Aufwand verbunden, der auch digitale Kenntnisse voraussetzt. Ältere Menschen bräuchten Unterstützung. Weil die Zuschüsse begehrt sind und der Fördertopf erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft ist, empfiehlt die Architektin, schnell zu handeln.
Pauschaler Zuschuss von der Pflegekasse
Finanziell lukrativer ist das Zuschussprogramm der Pflegekassen, weil diese „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ (bodengleiche Dusche, Treppenlift, Türverbreiterung, Türschwellen-Beseitigung, Einbau fester Rampe) pauschal mit 4180 Euro fördern. Voraussetzung ist in diesem Fall ein Pflegegrad I bis V. Den finanziellen Vorteil zeigt der Vergleich. Beim Einbau einer bodengleichen Dusche – den Einbau inklusive Fliesenarbeiten setzt Architektin Ruß mit Kosten zwischen 4000 und 8000 Euro an – würde die KfW zehn Prozent der Kosten zuschießen, also 400 oder 800 Euro. Über die Pflegekasse gäbe es pauschal 4180 Euro. Der bürokratische Aufwand ist laut Ruß zudem geringer. Und: Stellen Eheleute, die beide einen Pflegegrad haben, den Zuschussantrag zur Wohnraumanpassung, gibt es den Zuschuss zweimal, also 8360 Euro. Bis zu vier Personen in einer Wohnung werden gefördert. Eine Alters-WG mit dieser Personenanzahl erhielte also knapp 17.000 Euro. Anträge müssen bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.
Auch die Bundesländer und Gemeinden fördern über Zuschüsse und Kredite das barrierefreie Zuhause. Die hessische Wirtschafts- und Infrastrukturbank, kurz Wibank, gewährt einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit für barrierefreie Umbauten. „Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum“ heißt das Programm, das Privatpersonen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent in Anspruch nehmen können und Personen mit Pflegegrad II oder höher. Ausgaben in Höhe von bis zu 30.000 Euro werden bis zu 50 Prozent bezuschusst. Für einzelne Maßnahmen sind die Zuschüsse der staatlichen Förderbank wie folgt gedeckelt: je 5500 Euro für den behindertengerechten Bad- oder Küchenumbau, 6500 Euro für den Einbau eines Aufzugs oder Treppenlifts. Die Zuschüsse sind damit höher als die der Pflegekasse. Zuständig sind die Wohnungsbauförderstellen des Landes. Die Wibank hebt hervor, es gebe keinen Rechtsanspruch auf diese Mittel, sondern es werde immer nach den verfügbaren Haushaltsmitteln entschieden.
Voraussetzung aller Förderprogramme ist, dass Antragsteller die Wohnung oder das Haus, um die oder das es geht, selbst bewohnen. Beim Wibank-Programm können es auch Angehörige dritten Grades wie Neffe oder Onkel sein. Mieter können in der Regel über die Förderprogramme ebenfalls Umbauten vornehmen und dafür Zuschüsse beantragen. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer damit einverstanden ist. Gefördert werden grundsätzlich nur Ein- und Umbauten für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen. Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gehören nicht dazu.
Die Zuschüsse der KfW und der Pflegekasse sind nicht miteinander kombinierbar. Bei der Wibank ist eine Kombination mit anderen Zuschussprogrammen möglich, allerdings werden andere öffentliche Fördermittel mit angerechnet, die Landeszuschüsse reduzieren sich entsprechend, wie es auf Anfrage heißt. Und: Bei der Vergabe wird nach sozialer Dringlichkeit entschieden. Einkommensgrenzen gibt es nicht.
Ein wichtiger Punkt: Wer eine Förderung möchte, muss immer erst den Förderantrag stellen und darf erst nach der Zusage den Handwerker beauftragen. Die Programme sind im Detail kompliziert, weshalb Architektin Ruß in jedem Fall eine Beratung empfiehlt. Rheinland-Pfalz leistet sich den Luxus, dass Architekten unentgeltlich nach Hause kommen, um die bauliche Situation an Ort und Stelle einzuschätzen. Seit 1995 gibt es das Projekt. Träger ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
