In ganz Deutschland protestieren Psychotherapeuten gegen die Kürzung der Therapiehonorare um 4,5 Prozent zum 1. April, so auch in Wiesbaden. Milena Löbcke (Die Linke), Wiesbadens Gesundheitsdezernentin, hat in diesem Zusammenhang vor den Folgen einer solchen Kürzung für die psychotherapeutische Versorgung in Wiesbaden und anderen Kommunen gewarnt. Das sei ein „völlig falsches Signal“, sagte Löbcke.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung hatte ursprünglich sogar eine Kürzung um zehn Prozent angestrebt. Erst in dem „Erweiterten Bewertungsausschuss“, der versucht zu vermitteln, wenn sich Ärzte und Kassen nicht einigen können, war eine Kürzung um 4,5 Prozent beschlossen worden. Aber auch diese ist auf breiten Widerspruch getroffen, nicht nur in der Ärzteschaft.
Situation für Kinder und Jugendliche jetzt schon „völlig unzureichend“
Der Bedarf an psychotherapeutischer Betreuung steige auch in Wiesbaden kontinuierlich, führte Löbcke in einer Stellungnahme weiter aus. Es sei gut, dass immer mehr Menschen bei psychischen Belastungen bereit seien, sich Hilfe zu suchen. Gerade für Kinder und Jugendliche sei die Versorgungslage auch durch einen deutlichen Anstieg der Beeinträchtigungen seit der Corona-Pandemie schon jetzt „völlig unzureichend“. Als Kommune habe man kaum Möglichkeiten, in dieser Sache selbst zu steuern, müsse aber die Folgen der Minderversorgung aushalten und versuchen, diese auszugleichen, so die Dezernentin weiter.

Angesichts dieser Lage sei eine Honorarkürzung völlig unverständlich. Diese suggeriere, dass das Thema psychische Gesundheit keinen hohen Stellenwert besitze und überbezahlt werde, was nicht der Fall sei. Aus den Honorarkürzungen folge schlimmstenfalls eine Verringerung der Behandlungskapazitäten, was die ohnehin schwierige Situation für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zusätzlich verschlechtere, sagte Löbcke. Das wiederum könne zu einer Chronifizierung der Erkrankung führen und letztlich keine Einsparung bringen, sondern eine zusätzliche Kostenbelastung des Systems. Löbcke forderte die Krankenkassen auf, die Honorarkürzung „umgehend zurückzunehmen“ im Sinne einer hinreichenden Gesundheitsversorgung.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat derweil angekündigt, gegen die Honorarkürzung zu klagen. Man werde sich gegen die „massive Benachteiligung der Psychotherapeuten und ihrer Patienten wehren“, teilte der Mediziner und KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen in einer Stellungnahme mit. Diese Entscheidung sei fatal und gehe zulasten psychisch kranker Menschen und benachteilige die Psychotherapeuten massiv. „Vollkommen grundlos wird ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung erheblich geschwächt“, führte Gassen weiter aus.
