Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
(SPD) will bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen, der
sogenanntes Catcalling unter Strafe stellt. Wenn es darum gehe, Frauen
herabzuwürdigen, zu demütigen und zu Objekten zu machen, sei das
strafwürdig, sagte Hubig dem Deutschlandfunk.
Es gehe ihr nicht um “irgendwie schiefgelaufene Komplimente”, wo man
mit den Augen rolle und sich denke “na ja”, sagte Hubig. Sie ziele auf
massive verbale Entgleisungen mit starker sexueller Konnotation. Damit wollten Täter auch zeigen, “ich bin stärker als du, und ich kann dich unterwerfen”, sagte Hubig. Das sei strukturelle Gewalt vor allem gegen Frauen.
Gesetzeslücke bei Catcalling
Als Catcalling werden obszöne und sexuelle Bemerkungen,
Gesten und Geräusche bezeichnet, die in der Regel Frauen durch Männer im öffentlichen Raum erfahren. Catcalling kann bei
Betroffenen Ängste, Scham und Ekel auslösen. Bislang können sie sich
rechtlich nicht dagegen wehren. Denn in Deutschland ist Catcalling –
anders als etwa in Frankreich und Spanien – nicht strafbar. Es sei denn,
eine
Grenze zur Beleidigung oder sexuellen Belästigung wird überschritten.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil von 2017 festgestellt, dass damit eine Gesetzeslücke vorliegt. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es dazu: “Zur
Schließung von Strafbarkeitslücken prüfen wir, inwieweit der
strafrechtliche Schutz für gezielte, offensichtlich unerwünschte und
erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen
erweitert werden kann.”
