
Weil sie nichts unternahmen, als ein Mann in München zusammengeschlagen wurde, wird nun gegen zwei unbekannte Männer wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Das hat die Staatsanwaltschaft München I auf Nachfrage bestätigt.
Zu dem Vorfall kam es am 29. März gegen 6.10 Uhr am Stachus in München. Nach Angaben der Polizei hielten sich dort im Zwischengeschoss, an den Abgängen zur U-Bahn und zur S-Bahn, zwei Serben im Alter von 18 und 19 Jahren aus dem Landkreis München auf. Die beiden jungen Männer gerieten dort zunächst in eine „verbale Auseinandersetzung“ mit einer Personengruppe. Laut „Bild“-Zeitung handelte es sich bei der Gruppe um Punker.
Der Neunzehnjährige soll demnach einen der Punker dann körperlich angegriffen haben. Die Polizei spricht von einer „körperlichen Auseinandersetzung“ zwischen den Serben und der Gruppe. Ein 41 Jahre alter Deutscher, der zu keiner der beiden Gruppen gehörte, wollte dann den Streit schlichten: Daraufhin „schlugen und traten“ beide Serben den Mann, wie die Polizei mitteilt. Sie hätten auch dann nicht von ihm abgelassen, als er zu Boden ging. Sie traten nach den Angaben weiter auf ihn ein, „bis er regungslos liegen blieb“.
Laut „Bild“ sollen die Täter mit dem bewusstlosen Mann noch ein Selfie gemacht haben. Die beiden Serben flüchteten vom Tatort, konnten jedoch im Rahmen einer Sofortfahndung von der Bundespolizei am S-Bahnhof Feldmoching festgenommen werden. Das Opfer wurde schwerverletzt ins Krankenhaus gebracht. Gegen die beiden Serben wird jetzt wegen versuchten Totschlags ermittelt.
Während sie den Mann traktierten, sollen zwei unbeteiligte Augenzeugen das Geschehen beobachtet und nichts unternommen haben. Auf die beiden Männer kamen die Ermittler durch die Auswertung eines Überwachungsvideos. „Gegen diese beiden Personen besteht der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung“, teilt Juliane Grotz mit, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Zudem kommen sie als Zeugen in dem Verfahren wegen des versuchten Totschlags in Betracht. Welche Handlungen der beiden Beobachter genau auf dem Video zu sehen sind, dazu wollte sich die Sprecherin zum „derzeitigen Ermittlungsstand“ nicht äußern. Die „Bild“-Zeitung beschreibt es so: „Sie standen daneben, sahen tatenlos zu und aßen Burger.“
Der Vorwurf gegen die beiden Personen bezieht sich auf Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches: Als unterlassene Hilfeleistung wird gewertet, wenn jemand „bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist“. Geahndet werden kann eine unterlassene Hilfeleistung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Was hätten die beiden Zeugen tun sollen, um sich nicht eventuell strafbar zu machen? Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft teilt dazu mit: „Die beiden Personen hätten im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfe leisten müssen, indem sie zum Beispiel den Polizeinotruf wählen.“
Da die beiden Männer auf dem Video zu sehen sind, käme unter Umständen auch eine Öffentlichkeitsfahndung in Betracht. Doch die Staatsanwaltschaft wollte sich „angesichts der laufenden Ermittlungen“ nicht dazu äußern, wie nun nach diesen beiden Personen gesucht wird.
