
In der Debatte über Entlastungen der Verbraucher wegen steigender Kosten im Alltag mehren sich Stimmen, die einen Verzicht des Staates auf die Mehrwertsteuer für viele Lebensmittel fordern. Dazu muss man wissen: Nach dem Umsatzsteuergesetz (12 UStG) gelten bei der Besteuerung von Waren und Dienstleistungen grundsätzlich zwei Kategorien: der Regelsteuersatz von 19 Prozent und der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Geringer besteuert werden unter anderem sogenannte Grundnahrungsmittel. Dazu gehören grundsätzlich Obst, Gemüse, Getreide- und Milchprodukte, Öle, Fleisch und Fisch. Der Regelsatz von 19 Prozent ist unter anderem auf Alkohol, Süßwaren, Snacks und Limonaden zu zahlen.
Es gibt aber keine steuerrechtliche Legaldefinition für Grundnahrungsmittel. Der Steuergesetzgeber arbeitet vielmehr mit Listen von Waren und Warengruppen, die begünstigt werden. Kerngedanke der geringeren Besteuerung von Grundnahrungsmitteln ist – wie der Name schon sagt –, dass sie zur Grundversorgung gehören. Da die Mehrwertsteuer Haushalte mit geringerem Einkommen relativ stärker belastet, weil sie einen größeren Teil ihres Einkommens für Essen ausgeben, will der Gesetzgeber diese Verteilungswirkung durch den ermäßigten Satz von sieben Prozent mildern.
„Gesunde Lebensmittel“ kennt das Mehrwertsteuerrecht bislang nicht
Bei näherer Betrachtung stellen sich jedoch Abgrenzungsprobleme und Plausibilitätsfragen, die Verwirrung schaffen und Debatten über eine Senkung beziehungsweise Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel weiter anheizen. So forderte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Esra Limbacher, die Mehrwertsteuer für „gesunde Lebensmittel“ auf null zu senken. Das solle für Obst und Gemüse, Milchprodukte, Fleisch, Brot, Nudeln, Reis, Eier und Wasser gelten, aber nicht für Schokolade, Chips oder Cola, präzisierte Limbacher im ZDF.
Aber welchen Mehrwertsteuersatz sollen Verbraucher zahlen, die zum Beispiel Tiefkühlpizzen oder Chicken Nuggets in ihren Einkaufswagen legen? Diese Produkte zählen, ebenso wie die meisten anderen tiefgekühlten Fertiggerichte oder auch Eiscreme, abgepackte Kuchen und Kekse zu den Grundnahrungsmitteln, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt.
Zu den offenen Fragen in der aktuellen politischen Debatte gehört also auch: Geht es darum, die Bürger auf breiter Basis zu entlasten? Oder sollen die Verbraucher über die Mehrwertsteuer dazu gebracht werden, sich gesünder und klima- und umweltschonender zu ernähren?
Vorschläge für Zucker- und Fleischsteuer
Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit empfiehlt unter anderem eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke. Dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll die Zuckersteuer in den ersten Jahren zusätzliche Einnahmen von rund 450 Millionen Euro jährlich bringen. Eine höhere Besteuerung von Fleisch und Fleischprodukten, wie sie auch immer wieder diskutiert wird, empfahl die Kommission hingegen nicht explizit.
Teile der Wirtschaft, Verbraucher- und Umweltschützer bemängeln seit Langem, es gebe kein stimmiges Konzept für die Besteuerung von Nahrungsmitteln. So profitieren Verbraucher, die statt Kuhmilch pflanzliche Milchersatzprodukte kaufen, etwa hergestellt mit Soja, Hafer oder Mandeln, bislang nicht vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Grundnahrungsmittel. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte schon im Jahr 2006 entschieden, der reduzierte Satz gelte nicht für Milchprodukte auf pflanzlicher Basis.
Urteil des Bundesfinanzhofs
Unter „Milch“ in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht sei ausschließlich „das Gemelk einer oder mehrerer Tiere“ zu verstehen, stellten die obersten Steuerrichter klar. Pflanzliche Milchersatzprodukte unterlägen daher dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz. Der BFH wies außerdem darauf hin, dass bei der Herstellung von Milchprodukten auf pflanzlicher Basis erhebliche Mengen Wasser zugesetzt würden. Ein Milchmischgetränk mit einem Wasserzusatz von mehr als 25 Prozent sei ohnehin nicht begünstigt.
Der Lebensmitteleinzelhändler Rewe und verschiedene Hersteller pflanzlicher Milchersatzprodukte wie Oatly fordern, der Gesetzgeber müsse aktiv werden. Kaum ein EU-Land benachteilige Pflanzendrinks in der Mehrwertsteuer so stark wie Deutschland, beklagen die Unternehmen. Frankreich, Portugal und andere Länder wendeten den gleichen Steuersatz auf Kuhmilch und Pflanzendrinks an.
Petition für Hafer- und Sojamilch
In einer gemeinsamen Petition auf der Plattform change.org fordern Rewe und die Branchenvertreter den Bundestag auf, Pflanzendrinks mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu belegen. Die Besteuerung mit 19 Prozent benachteilige bestimmte Verbrauchergruppen, etwa jene, die allergisch auf Proteine in Kuhmilch reagierten. Auch widerspreche die höhere Besteuerung Zielen der Klima-, Gesundheits- und Ernährungspolitik und verzerre den Wettbewerb, argumentieren die Unternehmen.
Die Produktion von Pflanzendrinks benötige im Vergleich zu der von Kuhmilch weniger Fläche und Wasser und hinterlasse einen geringeren ökologischen Fußabdruck. Damit sänken die Klimafolgekosten. Würde der Mehrwertsteuersatz auf Hafer- und Sojamilch auf sieben Prozent gesenkt, entgingen dem Staat zwar jährlich Steuereinnahmen von etwa 40 Millionen Euro.
Ermäßigte Mehrwertsteuer für Trüffel
Aber zugleich verringerten sich aber die Klimafolgekosten durch geringere Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 62,4 Millionen Euro, heißt es in der Mitteilung zu der Petition. Unterzeichnet haben bislang knapp 150.000 Bürger.
Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für Lebensmittel führen auch in anderen Fällen zu Unmut oder Kopfschütteln: Der Luxusartikel Trüffel fällt gemeinsam mit Champignons und anderen Pilzen in die begünstigte Kategorie der Grundnahrungsmittel. Für die Süßkartoffel gilt das nicht. Sie wird wie Hummer, Langusten oder Kaviar mit 19 Prozent besteuert. Der Fiskus zeigt auch ein Herz für Heimtierbesitzer: Für Hunde- und Katzenfutter gilt in Anlehnung an Fleisch für den menschlichen Verzehr der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.
