
Unterstützung bekam Krings von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Erschleichen von Leistungen muss eine Straftat bleiben“, sagte der GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, der „Rheinischen Post“. Wäre das nicht mehr so, „laufen wir Gefahr, dass es sehr vielen einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht“.
Das „Erschleichen von Leistungen“ ist im Paragrafen 265a des Strafgesetzbuches geregelt. Kann jemand eine wegen Schwarzfahrens verhängte Geldstrafe nicht zahlen, dann kann dies zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen. Der betroffene Mensch muss also in Haft.
Der Präsident des Strafverteidigerverbands, Jürgen Möthrath, sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, es sei sinnvoll, „das Schwarzfahren auf eine Ordnungswidrigkeit herabzustufen“. Bei der bisherigen Regelung stünden Kosten und Ressourceneinsatz „nicht in einem Verhältnis zum Erfolg der Kriminalitätsbekämpfung“.
Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) forderte eine Reform. Der soziale Nutzen der Strafbarkeit beim Fahren ohne Ticket sei zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen hoch, sagte der Leiter politische Kommunikation und Medien des DAV, Swen Walentowski, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
