Ausreisen von jüngeren Männern sollen künftig trotz des neuen Wehrdienstgesetzes ohne Genehmigung möglich sein. Noch diese Woche solle eine generelle Ausnahme für die im Gesetz verankerte Genehmigungspflicht erlassen werden, teilte das Verteidigungsministerium mit. Laut einer Ministeriumssprecherin wäre die Genehmigung ohnehin standardmäßig erteilt worden. Man wolle jedoch unnötige Bürokratie vermeiden.
Für teils schwere Kritik hatte eine Passage im Wehrdienstgesetz gesorgt, wonach Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten Dauer von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten. Am Osterwochenende bestätigte das Verteidigungsministerium entsprechende Berichte mehrerer Medien über die Regel, die bereits am 1. Januar mit dem Ende 2025 beschlossenen neuen Wehrdienstgesetz in Kraft getreten war.
Genehmigungspflicht greift nur bei Wehrpflicht – und im Spannungsfall
Bereits am Wochenende hatte das Ministerium klargestellt, dass die Vorschrift aktuell keine praktischen Folgen haben werde: “Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die
Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist”, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag. Die neue Ankündigung einer generellen Ausnahme bestätigt dies.
Wie die Ministeriumssprecherin hervorhob, sei die Genehmigungspflicht für den sogenannten Spannungsfall gedacht und würde erst greifen, wenn der Wehrdienst nicht mehr freiwillig wäre, sondern die Wehrpflicht aktiviert wäre. Da dies nicht der Fall ist, wären betroffene Männer auch ohne die angekündigte neue Vorschrift des Verteidigungsministeriums nicht verpflichtet, sich eine Genehmigung erteilen zu lassen. Dennoch sorgte die Gesetzespassage für Empörung und schwere Kritik aus der Opposition und der Zivilgesellschaft.
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