
Wer wollte nicht für die Opfer sein. Dafür kann man auch nie genug tun. Man muss etwas gegen die Täter tun. Wobei, das muss hier gesagt werden: Es gilt die Unschuldsvermutung. Die nützt aber wenig, wenn der soziale Tod schon eingetreten ist. Und zwar lange bevor ein Strafverfahren überhaupt einen Abschluss gefunden hat. Wenn sich ein öffentlich Beschuldigter (zunächst) nicht äußert, folgt daraus jedenfalls keine Schuldvermutung. Das gilt auch für den Fall Fernandes / Ulmen.
Mehr als eine Million Ermittlungsverfahren sind in Deutschland zur Zeit offen. Es gibt also in diesen mehr als eine Million Verfahren Anhaltspunkte für Straftaten, denen die Ermittlungsbehörden nachgehen. Die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet, auch Entlastendes zu berücksichtigen. Sollte selbstverständlich sein, ist es aber nicht.
In vielen Fällen führen Ermittlungen zur Einstellung des Verfahrens. Der Verdacht hat sich dann nicht bestätigt. In anderen Fällen kommt es zur Anklage und dann meistens zu einer Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet, jedem Verdacht einer Straftat nachzugehen und jede Strafanzeige zu verfolgen. Dass ein Anzeigeerstatter weggeschickt wird, kommt tatsächlich vor, darf aber nur nach Prüfung und bei offensichtlicher Nichtstrafbarkeit oder Aussichtslosigkeit geschehen.
Wer Täter ist, weiß man erst nach einem Urteil
Der Staat kann natürlich nur einschreiten, wenn er Kenntnis von einer Tat hat, wenn es also einen Verdacht gibt. Und manche Taten werden auch nur auf Antrag verfolgt. Das hat seinen guten Grund. Wie auch die Tatsache, dass gerade in Näheverhältnissen manches nicht zur Anzeige gebracht wird, was verschiedenste Ursachen haben kann. Angst und Abhängigkeiten etwa.
Diese Zurückhaltung kann aber auch ihren Grund schlicht in dem Näheverhältnis in der häuslichen Gemeinschaft haben und darin, dass man gemeinsame Kinder hat. Die Anzeige einer mutmaßlichen Straftat bedeutet nämlich das Eindringen der Ermittlungsbehörden in den privaten Raum, Durchsuchungen und Vernehmungen. Das muss so sein, aber es kann auch Gründe für Betroffene geben, eine anders ausgehende Abwägung zu treffen und einen Vorfall nicht zur Anzeige zu bringen.
Wer Täter ist, wissen wir streng genommen erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung. Das befriedigt aber kein öffentliches Interesse. Im Grunde wissen wir auch dann erst, wer ein diesem Täter zuzuordnendes Opfer ist. Auch das widerspricht freilich einem verbreiteten Kult. Die Lösung kann jedenfalls nicht sein, dass Organe des Rechtsstaats sich daran beteiligen und auf Kampagnen aufspringen.
Das Strafrecht muss letztes Mittel bleiben
Ohne Zweifel gibt es ein großes Problem der Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum. Jenseits von Lücken im materiellen Strafrecht liegt das Problem in der Identifizierung der Täter. Zu warnen ist aber davor, die Strafbarkeit immer weiter vorzuverlagern. Das bloße Herstellen von Bildern, die das Recht am eigenen Bild, die Intimsphäre oder die sexuelle Selbstbestimmung anderer verletzen, zur Straftat zu erklären, ist fragwürdig. Entscheidend ist das öffentliche Zugänglichmachen. Was übrigens nicht heißt, dass Herstellung oder Besitz nicht für rechtswidrig erklärt und unterbunden werden können. Doch muss das Strafrecht auch hier das letzte Mittel bleiben.
So ist es auch fragwürdig, Aufnahmen, denen das nicht anzusehen ist, unter Strafe zu stellen, die „in sexuell bestimmter Weise“ geschehen. Eine immer weitere Vorverlagerung des Strafrechts ist zweifelhaft und einer freiheitlichen Gesellschaft unwürdig. Denn die Folge ist eben auch das mögliche massive Eingreifen des Staates. Bestimmte Dinge im privaten Raum sind nicht strafbar.
Das schärfste Schwert wird so zum Alle-Probleme-Löser. Diese Motivation wird gerade durch das Hochziehen des Falls Fernandes / Ulmen schon in einem frühen Stadium deutlich. Jeder kann seine Geschichte erzählen. Und ja, unabhängig davon gibt es schon länger eine strafrechtliche Reformdiskussion. Aber die Bundesregierung und das Parlament sollten nicht Teil einer Perspektive eines privaten Streitfalls sein. Und selbst wenn man dieses Narrativ übernimmt: Man sollte nicht so tun, als könnten gesellschaftliche Defizite, seien sie real, übertrieben oder eingebildet, mit dem Strafrecht gelöst werden.
Man sieht an diesem Fall auch, dass frühe Narrative eben auch schnell bröckeln können. Und vielleicht stellt sich am Ende doch heraus, dass Deutschland nur vermeintlich ein „Täterparadies“ ist, in Wirklichkeit aber ein Ort, an dem jeder sein Recht bekommt.
Dass man nie wissen kann, was ganz genau und warum geschehen ist, das gehört auch zum Rechtsstaat. Es geht um eine prozessuale Wahrheit. Auf dem Marktplatz wird man sie jedenfalls nicht finden. Und der Pranger sollte Vergangenheit sein.
