
Bei einer Verfolgungsfahrt in Saarbrücken ist ein 22-Jähriger durch Polizeischüsse verletzt worden und danach gestorben. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ein weiterer Mann wurde verletzt. Zuvor hatte die „Bild“ berichtet. Der 22-Jährige saß am Steuer des verfolgten Wagens.
Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit, es sei „in den Bereichen Dudweiler und Herrensohr“ gegen 1 Uhr in der Nacht zu einer Verfolgungsfahrt gekommen. Davor soll sich das Fahrzeug einer polizeilichen Kontrolle entzogen haben. Über den Grund der Kontrolle war zunächst nichts bekannt. „In einer Sackgasse soll bei einem Wendeversuch des verfolgten Fahrzeugs eine Polizeibeamtin verletzt worden sein“, schrieb die Staatsanwaltschaft.
Zwei weitere Menschen im Auto
Anschließend sollen demnach auf das „verfolgte und erneut flüchtende“ Fahrzeug Schüsse abgegeben worden sein, das Fahrzeug sei daraufhin zum Stehen gekommen. Im Fahrzeug sollen laut Behörde neben dem 22-Jährigen ein 23 Jahre alter Beifahrer und ein 19-Jähriger gewesen sein. Verletzt wurden demnach der Fahrer und der 19-Jährige, der hinten saß. Der 19-Jährige sei medizinisch versorgt worden.
Der 22 Jahre alte Fahrer sei schließlich seinen Verletzungen erlegen, hieß es weiter. Wie schwer der 19-Jährige und die Polizeibeamtin verletzt wurden, teilte die Behörde nicht mit. Auch wie viele Schüsse durch die Polizei abgegeben worden waren, war zunächst nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft teilte mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen zunächst keine weiteren Einzelheiten mit.
Zerbrochenes Fenster auf der Fahrerseite
Am Ostersonntag waren zahlreiche Polizeikräfte in der engen Straße im Einsatz, in der das verfolgte Auto offensichtlich zum Stehen gekommen war. Kriminaltechnik und Spurensicherung seien vor Ort, berichtete ein dpa-Fotograf. Der Bereich um die Sackgasse sei weiträumig abgesperrt und auf einer Seite ein Sichtschutz aufgebaut worden. Am Ende der schmalen Sackgasse befindet sich demnach eine Treppe.
In der Straße stand ein blaues Auto, vor und hinter diesem Auto jeweils ein Polizeifahrzeug. In der Windschutzscheibe des blauen Autos war ein Loch zu erkennen. Das Fenster auf der Fahrerseite war kaputt. Eine Anwohnerin berichtete dem dpa-Fotografen, sie habe nachts Schüsse gehört. Andere sagten, sie hätten die ganze Nacht über das Martinshorn gehört.
Im saarländischen Polizeigesetz ist geregelt, wann die Polizei schießen darf. In Paragraf 57 Absatz 1 steht: „Gegen Personen ist der Gebrauch von Schusswaffen nur zulässig, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen, soweit der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann.“
Nur zur Abwendung einer gegenwärtigen Lebensgefahr
Wenn ein Schuss mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ tödlich sei, sei er nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwendung einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer schwerwiegenden Verletzung sei.
In Absatz zwei heißt es, Schusswaffen dürften gebraucht werden, „um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht“ und eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder eines Vergehens verdächtig ist und Schusswaffen oder Explosivmittel dabeihat. Auch um eine Flucht einer Person zu vereiteln, die in amtlichem Gewahrsam ist, darf laut Landespolizeigesetz geschossen werden.
„Es gibt für den Schusswaffeneinsatz relativ detaillierte Regelungen im Polizeigesetz“, sagte Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Ein Schusswaffeneinsatz ist quasi das allerletzte Mittel. Wenn gar nichts anderes mehr geht oder funktioniert hat, erst dann darf die Schusswaffe eingesetzt werden.“ Auch dann gelte, dass zuerst gegen Sachen und dann gegen Menschen geschossen werden solle.
17 Menschen im vergangenen Jahr erschossen
Es sei allerdings extrem schwierig, überhaupt auf ein sich bewegendes Ziel zu schießen, sagte der Wissenschaftler. In der Ausbildung werde daher Polizisten beigebracht, auf die größte Fläche des Körpers zu schießen, nicht etwa Arme oder Beine. Ein „normaler Polizeibeamter“ könne gar nicht so präzise schießen. „Wenn sich das Auto bewegt, ist das für jemanden, der normal befähigt ist, schwierig“, sagte Singelnstein.
Im vergangenen Jahr hat die Polizei im Einsatz 17 Menschen erschossen, wie aus einer Auflistung der Fachzeitschrift „Bürgerrechte & Polizei/Cilip“ hervorgeht, die vom Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit herausgegeben wird. Tödlich verletzt wurde vor einem Jahr wie nun im Saarland auch ein junger Mann in Niedersachsen. In der Nacht zu Ostersonntag 2025 erschoss ein Polizist in Oldenburg den 21 Jahre alten Lorenz.
Die Schüsse trafen den jungen Deutschen von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Der gewaltsame Tod des Schwarzen sorgte für Entsetzen, Anteilnahme und löste Proteste aus. Vorwürfe wurden laut, Rassismus könnte eine Rolle gespielt haben. Im November klagte die Staatsanwaltschaft den 27 Jahre alten Polizisten wegen fahrlässiger Tötung an. Demnach soll der Beamte irrtümlich geglaubt haben, sich in einer Notwehrlage zu befinden.
