Herr Flasbarth, Naturschutz soll künftig einfacher und schneller gehen, hat Umweltminister Carsten Schneider (SPD) gesagt. Wird er sich also in Brüssel dafür einsetzen, dass die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ausgesetzt wird? Die EU-Vorgaben seien nicht praktikabel, sagen Vertreter der Land- und Forstwirtschaft.
Die Verordnung ist seit 2024 unmittelbar geltendes Recht. Sie bietet eine gute Grundlage dafür, dass wir unsere Natur in einen ordentlichen Zustand versetzen. Gemeinsam mit den Ländern arbeiten wir daran. Naturschutz ist nach dem Grundgesetz Ländersache. Bis September müssen die nationalen Wiederherstellungspläne in Brüssel vorliegen. Wir haben jetzt einen ersten Entwurf. Darin werden unter anderem Maßnahmen beschrieben, mit denen wir Lebensräume wie Wälder, Moore und Auen bis hin zu Stadtgrün ökologisch verbessern wollen. Dieser Entwurf wird unter Beteiligung der Länder, der Verbände und der breiten Öffentlichkeit noch weiterentwickelt, bevor wir ihn dann bei der Kommission einreichen.
In welchem Umfang muss Deutschland Renaturierungsmaßnahmen auf den Weg bringen?
In der gesamten EU, von Finnland bis Zypern, gilt: Auf 20 Prozent der Land- und Meeresfläche sind Maßnahmen zu ergreifen. Dazu werden zum Beispiel die Wiedervernässung von Mooren, die Wiederherstellung von Flussauen und der Waldumbau gehören. Das können aber auch bereits begonnene oder sehr punktuelle Maßnahmen sein. Wenn ein verrohrter Bach an einigen Stellen wieder in sein natürliches Bachbett überführt wird, dann zählt das auch als Maßnahme für das Flächenziel von 20 Prozent.
Wie passt das konfliktreiche Großprojekt für die Natur zum Infrastruktur‑Zukunftsgesetz? Union und SPD wollen doch Blockaden durch Umwelt- und Naturschutz abbauen.
Ökosysteme erbringen enorme Leistungen, die wir sonst teuer bezahlen müssten. Wälder, zum Beispiel, sorgen für saubere Luft, sie speichern Wasser und Treibhausgase. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und muss in Abwägungsprozesse einfließen. Ich will nicht bestreiten, dass das an der einen oder anderen Stelle zu Verzögerungen geführt hat. Deshalb wollen wir die Planung, etwa von Verkehrsprojekten, erleichtern. Für bestimmte Vorhaben müssen keine Kompensationsflächen mehr beschafft werden, sondern es kann ein Ersatzgeld gezahlt werden. Die Beträge werden wir dafür nutzen, die natürliche Infrastruktur, etwa Wälder, Moore, Auen oder Gewässer, zu stärken. Beide Vorhaben, das Zukunfts-Infrastrukturgesetz und die Wiederherstellung von Natur, passen also gut zusammen.
Die Bundesregierung muss gegenüber der EU-Kommission darlegen, auf welchen Flächen Renaturierungsmaßnahmen stattfinden sollen. Die Länder haben aber nur „Suchräume“ für Flächen angegeben. Sind die deutschen Behörden also schon in der Frühphase mit den EU-Naturschutzvorgaben überfordert?
Nein, die Beschreibung von Suchräumen ist nur konsequent. Denn wir folgen strikt dem Prinzip der Freiwilligkeit. Niemandem werden Wiederherstellungsmaßnahmen verordnet. Es wird vielmehr so sein, dass wir zunächst geeignete Flächen identifizieren und dann Landwirten, Waldeigentümern, Kommunen und anderen Akteuren mit Förderprogrammen Angebote für ökologische Verbesserungen machen. Da wir konsequent auf Freiwilligkeit setzen, braucht es eine Flächenkulisse, die größer ist als 20 Prozent. Dafür haben die Länder Suchräume beschrieben.
Wie wollen Sie Landwirte und Waldeigentümer gewinnen, obwohl deren Verbände das EU-Regelwerk ablehnen?
Ich habe viele Menschen in der Landwirtschaft getroffen, die bestätigen, dass wir ein Problem mit unseren Lebensgrundlagen, etwa unseren Böden und dem Wasserhaushalt, haben. Also müssen wir attraktive Angebote machen, damit sich zum Beispiel die Bodenqualität verbessert und wir auch in Zukunft genügend Bestäuberinsekten haben. Diese Maßnahmen liegen im ureigenen Interesse der Landwirte. Ich bin zuversichtlich, dass wir kooperative Lösungen finden

Aber wie? Die Forstverbände sagen, die Vorgaben zum Waldumbau behinderten wirtschaftlich notwendige Maßnahmen und dienten weder dem Klimaschutz noch der Naturverbesserung.
Ich denke, diese Sorgen sind unbegründet. Ein individueller Forstbetrieb wird durch die Wiederherstellungsverordnung nicht daran gehindert, eine bestimmte betriebliche Entscheidung zu treffen. Er bleibt frei darin, welche Bäume er pflanzen möchte. Wer sich nicht an einem Förderprogramm beteiligen möchte, der lässt es. Aber unser laufendes Förderprogramm für Klimaangepasstes Waldmanagement wird enorm gut nachgefragt.
Zum Thema Finanzierung: Wie viel Geld stellen Bund und Länder für Wiederherstellungsmaßnahmen zur Verfügung?
Wir haben zurzeit durch die Agrarumweltmaßnahmen zwei Milliarden Euro jährlich, die zur Finanzierung von Wiederherstellungsmaßnahmen beitragen können, und setzen uns dafür ein, dass der Umweltbeitrag der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU auch nach 2027 erhalten bleibt. Wir haben außerdem die Mittel, die der Bund im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz vorgesehen hat. Das sind derzeit rund vier Milliarden Euro bis 2029. Und die Bundesregierung hat gerade im Klimaschutzprogramm weitere 4,7 Milliarden Euro für die Jahre 2027 bis 2030 vereinbart. Mit diesen Finanzmitteln des Bundes sollen die Klimaziele im Landnutzungssektor erreicht werden. Dies zahlt zugleich darauf ein, Wälder, Moore und Böden wiederherzustellen.
Ist mittlerweile klar, welchen Betrag die EU beisteuert?
Die EU-Kommission hätte schon bis August 2025 einen Bericht vorlegen sollen, wie sie sich die Finanzierung der Wiederherstellung vorstellt. Wir haben in Brüssel angemahnt, dass das ein wichtiger Punkt für uns ist. Wir wollen Ökosysteme so gut wie möglich wiederherstellen und verbessern. Aber die EU muss sich beteiligen. Wir brauchen klare Aussagen, welche EU-Mittel künftig für den Naturschutz zur Verfügung stehen.
In welcher Höhe müsste sich die EU beteiligen, damit alle Vorgaben zur Ertüchtigung der Natur umgesetzt werden können?
Wenn die EU etwa ein Drittel der Mittel beisteuern würde, dann wäre das aus meiner Sicht eine vernünftige Größenordnung.
Falls nicht genügend Landwirte und Waldeigentümer freiwillig mitmachen, könnte irgendwann ein Vertragsverletzungsverfahren der EU drohen. Wären also am Ende doch Auflagen zur Bewirtschaftung, Verbote oder im schlimmsten Fall Enteignungen unausweichlich?
Ich kann Ihnen versichern: Dazu wird es nicht kommen. Es wird keinen Zwang zum Naturschutz geben, um die Wiederherstellungsverordnung umzusetzen. Wenn das ein Vertragsverletzungsverfahren zur Folge hätte, würde man das eben hinnehmen. Ich kann mir keine Bundesregierung vorstellen, die das anders sähe. Ich bin ein glühender Verfechter der Wiederherstellung von Natur. Aber mit Zwangsmaßnahmen würden wir riskieren, dass sich unsere ohnehin schon strapazierte Gesellschaft weiter spaltet. Der Preis wäre zu hoch.
Wenn aber Umweltverbände, ähnlich wie beim Klimaschutz, erfolgreich auf Einhaltung der Naturschutzvorgaben klagen?
Dann hat die Bundesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Solche Urteile sind Ausdruck der Gewaltenteilung. Aber ich bin sehr zuversichtlich, dass wir die Wiederherstellungsverordnung ordentlich durchführen werden. Und selbst wenn es zu Gerichtsverfahren kommt, bleibt es dabei: Der Bund will ausschließlich auf freiwillige Maßnahmen setzen.
Natur- und Klimaschutzveteran
Es gibt nicht viele Akteure in der Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik, die über so viel Expertise verfügen und über Jahrzehnte an verschiedenen Schaltstellen wirkten wie der Duisburger Diplom‑Volkswirt Jochen Flasbarth. Seit Mai 2025 ist er Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Klima, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter Minister Carsten Schneider (SPD). In dieser Funktion verantwortet Flasbarth maßgeblich die Umsetzung von Klima-, Naturschutz und internationaler Umweltpolitik auf Bundesebene. Flasbarth kehrte damit aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ins Umweltministerium zurück. Zuvor war er unter anderem Präsident des Umweltbundesamtes und des Naturschutzbundes Deutschland. Diesen Samstag wird er 64 Jahre alt.
