Soll man an Karfreitag in Clubs tanzen dürfen, an Heiligabend Party machen, außerhalb der eigenen vier Wände? Hessen soll ein neues Feiertagsgesetz bekommen, so steht es im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung, die seit Januar 2024 im Amt ist. Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, wird immer wieder eine Reform des Gesetzes von 1971 gefordert. Die FDP im Hessischen Landtag hat sich wohl vorgenommen, den Prozess zu beschleunigen, und einen Gesetzentwurf vorgelegt, kurz vor Ostern. Der zielt vor allem auf das sogenannte Tanzverbot. Denn gerade der Karfreitag ist jenen ein Dorn im Auge, die einen liberalen und zeitgemäßen Umgang mit christlichen Feiertagen fordern. Doch was bedeutet das?
Es sind vor allem die Jugendorganisationen der Grünen und der SPD, die das Tanzverbot abschaffen wollen. Gemeinsame Sache machen sie auch an Karfreitag 2026 wieder: Auf Instagram laden sie zur „Tanzverbot-Party“ von 19 bis ein Uhr ein, ausdrücklich also dann, wenn das nicht gestattet ist. „Statt stillzustehen, tanzen wir – für Selbstbestimmung, kulturelle Vielfalt und das Recht auf Freizeitgestaltung“. Der Ort wird nur nach vorheriger persönlicher Anmeldung mitgeteilt.
Das aufgesetzt Klandestine passt zur Aufgeregtheit des Tons, der nahelegt, das eintägige Tanzverbot bedeute eine maximale Beschränkung der Kultur, des Feierns, der Freiheit, der Demokratie. In den vergangenen Jahren hat dieses Beschwören individueller Freiheit im Kampf gegen angeblich überkommene und noch dazu religiöse Traditionen an Schärfe zugenommen. Was vor allem daran liegt, dass die Diskussion zunehmend in den sozialen Netzwerken geführt wird, vor allem in jenen, die von Jüngeren genutzt werden.
Das Gesetz wird unterlaufen, ohne dass sich jemand aufregt
Auch die Jungpolitiker, die nun zum Karfreitag-Tanz einladen, dürften in den Archiven nachgesehen haben, dass 2011 einmal eine strikte Kontrolle der Frankfurter Clubs an Karfreitag stattgefunden hatte. Der Ordnungsdezernent damals: ein FDP-Mann, Volker Stein. Trotz der Kontrollen, die scharf kritisiert und viel diskutiert wurden, war das Resultat ein österlicher Eiertanz: Damals fielen sieben Clubs mit Verstößen auf, aufgelöst wurden die Tanzveranstaltungen aber nicht. Darüber, ob je das Bußgeld von 1000 Euro gegen die Betreiber verhängt worden ist, schweigen die Archive.

Das rührt an den Kern des Problems mit dem Hessischen Feiertagsgesetz, das – für öffentliche Räume – eines der strengsten der Bundesrepublik ist, vor allem an den Kar- und Ostertagen. Denn in der Praxis wird es in weiten Teilen unterlaufen, ohne dass irgendjemand sich darüber erregt. Das gilt für jeden normalen Sonntag, an dem in Hessen zumindest auf dem Papier nach vier Uhr morgens bis Mittag nicht mehr getanzt werden darf. An Heiligabend, Tanzverbot laut Gesetz 17 bis 24 Uhr, finden in zahlreichen Clubs Partys und Konzerte statt. Und wer sich die Veranstaltungskalender auch der diesjährigen Kar- und Ostertage durchsieht, geht sicher nicht davon aus, dass die Konzerte am Gründonnerstag oder Karsamstag in den einschlägigen Hallen und Clubs darin bestehen, dass Freunde der Pop- oder Rockmusik still sitzend und mit geschlossenen Augen den Klängen lauschen.
Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte es also leicht, den Gesetzentwurf der FDP, der den Karfreitag weniger streng sehen und nicht schon Gründonnerstag mit der Ruhe beginnen will, zu kritisieren. „Statt einer isolierten Lockerung einzelner Verbote brauchen wir eine umfassende Reform, die das Hessische Feiertagsgesetz an die heutige Zeit anpasst – klar, verständlich und praxistauglich. Die Gesellschaft hat sich verändert. Freizeitverhalten, Arbeitswelt und die Erwartungen der Bürger an Sonn- und Feiertage sind andere als vor 50 Jahren.“ Damit hat er recht und auch damit, dass dringend eine Reform ansteht.
Der Freizeitspaß der einen ist die Arbeit der anderen
Aber muss der Gesetzgeber dem Freizeitverhalten seiner Bürger maximal entgegenkommen? Muss das Postulat einer Trennung von Religion und Staat dazu führen, zu negieren, dass dieser Staat aus weitgehend christlichen Strukturen und Werten hervorgegangen ist? Und wenn Traditionspflege an anderen Stellen großgeschrieben wird, wieso sollte es dann sinnvoll sein, das Gemeinwesen eines traditionellen Fundaments zu berauben – statt es neu zu bewerten? Es können aus „stillen“ Feiertagen, zu denen neben Karfreitag auch Volkstrauertag und Totensonntag zählen, in einer sich wandelnden Gesellschaft vielmehr neue positive Effekte erwachsen.
Sonn- und Feiertage hat der fürsorgliche Staat schon bisher als „Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung“, so der Gesetzestext, vorgesehen. Wenn an wenigen Tagen im Jahr nicht nur die Tanzpartys pausieren, sondern das gesamte öffentliche Leben stiller und langsamer wird, ist das ein Wert und eine Wohltat für alle Bürger. Gerade in einer Zeit, in der nur sehr wohlhabende Personen sich Stille und Abstand jederzeit leisten können. Und der Freizeitspaß der einen Arbeit für die anderen bedeutet.
Seit 2017 schon liegt ein Vorschlag des Hotel- und Gastronomieverbands DEHOGA Hessen vor. Ein Mittelweg, den es sich anzusehen lohnt. Denn selbst jene, die sich häufig zu dem ihrer Ansicht nach überholten Feiertagsgesetz äußern, haben damals weiter einen vollständig „stillen“ Karfreitag vorgesehen, bei weitgehenden Abschaffungen oder Verringerungen anderer Auflagen im Jahreslauf. Fraglich, ob das diejenigen überzeugt, die das Tanzverbot als Freiheitsberaubung verstehen. Und ob ein neues Gesetz mit solchen Vorschlägen zur Güte auch wirklich befolgt würde.
Gerade die großen Kirchen sind, wie so oft, wenn es um ihr Kerngeschäft geht, auffällig still. Das war 2011 anders. Der damalige katholische Stadtdekan Frankfurts, Johannes zu Eltz, hatte gesagt, weltanschauliche Neutralität des Staates bedeute nicht eine „aggressive Indifferenz“. Der Verweis der Feiertagsgegner darauf, weniger als 50 Prozent etwa der Frankfurter seien Christen, ist seither noch stichhaltiger geworden. Was aber eher nicht stimmt, ist die Behauptung, die Gesellschaft sei generell säkular geworden.
Die Austritte aus der evangelischen und katholischen Kirche steigen, aber parallel hat die Vielfalt und Sichtbarkeit der Glaubensrichtungen in Deutschland zugenommen, zumal der Anteil muslimischer Bevölkerung. Feste zahlreicher religiöser und kultureller Gemeinschaften sind längst Bestandteil des öffentlichen Lebens, mit Dekorationen, Riten, Gesten wie etwa jüngst zahlreichen Fastenbrechen-Aktionen unter Beteiligung von Politikern oder Vertretern der christlichen Kirchen.
Umso befremdlicher ist, dass seit Jahren gerade sie sich kaum zu den stillen Feiertagen äußern. Selbst in privaten Gesprächen nehmen jene, von denen man weiß, dass sie konfessionell gebunden sind, nicht Stellung, wenn vom Tanzverbot die Rede ist. Aus vielerlei Gründen, von Demokratiedefiziten über Missbrauch bis steuerrechtlichen Fragen der Kirchen, scheint eine Art Scham vorzuherrschen, sich zu einem christlichen Glauben zu bekennen. Also schweigt man auch zum Karfreitagsgebot.
In der jüngsten Ausgabe des Magazins „Chrismon“ hat die junge Autorin Monja Stolz unter dem Titel „Jesus lol“ das Phänomen der christlichen Religionsscham beschrieben. Es wäre im Zuge einer Gesetzesreform an der Zeit, gerade für den stillen Karfreitag deutlich einzutreten. Nicht um zu missionieren, sondern um die fundamentale Bedeutung dieses Feiertags zu verteidigen. Sie liegt im Innehalten an sich, sie liegt auch in einer Wahrung von Traditionen, die jeder neu füllen kann. Und wer, ob Christ oder nicht, bei dieser Gelegenheit auf das blickt, was an diesem stillen Tag gefeiert wird, kann Werte entdecken, die es in einem demokratischen Gemeinwesen in jedem Fall zu pflegen gilt.
