
Deutschland ist ein datenreiches Land, aber es macht daraus viel zu wenig. In den Registern von Behörden, Sozialversicherungen und Verwaltungen liegen enorme Mengen an Informationen über Arbeitsmarkt, Bildung, Gesundheit oder Einkommen. Doch für Forschung und Politik bleiben sie oft unzugänglich. Während andere Länder ihre Daten längst als Grundlage klügerer Entscheidungen nutzen, behandelt Deutschland sie noch immer vor allem als Risiko. Das hat Folgen.
Während der Corona-Pandemie wurde dieses Defizit besonders sichtbar. Andere Staaten konnten Gesundheits- und Verwaltungsdaten schneller verknüpfen und auswerten, um Infektionsmuster, Risikogruppen oder die Wirkung einzelner Maßnahmen präziser zu erkennen. Deutschland dagegen stocherte häufig im Nebel. Bei der Wärmewende zeigt sich ein ähnliches Problem: Wir debattieren über Heizungstausch, Förderprogramme und Netzausbau, verfügen aber vielerorts nicht über die Datengrundlage, um Maßnahmen gezielt vorzubereiten oder später belastbar zu evaluieren.
Das ist kein technisches Randproblem. Es ist ein struktureller Standortnachteil. Administrative Daten werden in Deutschland bis heute nur begrenzt für wissenschaftliche Analysen nutzbar gemacht. Besonders die Verknüpfung verschiedener Datenbestände, die in vielen europäischen Ländern längst Teil moderner Wissensproduktion ist, bleibt hierzulande die Ausnahme. Die Folge sind schlechter vorbereitete Reformen, unzureichende Evaluierungen und vermeidbare Fehlsteuerungen mit erheblichen Kosten für Staat, Unternehmen und Bürger.
Hohe Sicherheitsstandards
Dabei mangelt es weder an Expertise noch an erprobten Strukturen. Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten hat über viele Jahre hinweg nicht nur den Aufbau einer sicheren Dateninfrastruktur begleitet, sondern auch immer wieder darauf hingewiesen, dass Deutschland administrative Daten und deren Verknüpfung konsequenter für die Wissenschaft nutzbar machen muss. Die von ihm akkreditierten Forschungsdatenzentren zeigen längst, dass sensibler Datenzugang unter klaren Regeln, hohen Sicherheitsstandards und strikter Gemeinwohlorientierung möglich ist. Diese Einschätzung wird von den Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft ausdrücklich geteilt. Administrative Daten sind nicht nur für wenige Fachrichtungen relevant, sondern für alle Disziplinen, die gesellschaftliche Entwicklungen analysieren, politische Maßnahmen evaluieren und evidenzbasierte Empfehlungen geben.
Hier setzt das geplante Forschungsdatengesetz an. Sein Ziel ist es, administrative Daten unter klaren Regeln und hohen Sicherheitsstandards für gemeinwohlorientierte Forschung nutzbar zu machen. Denn der eigentliche Wert solcher Daten liegt nicht darin, dass Verwaltungen sie selbst auswerten. Erst die umfassende Auswertung und Analyse der Daten durch die Wissenschaft schafft das Wissen, auf dessen Grundlage Politik Reformen vorbereiten, ihre Wirkung messen und aus Erfolgen wie aus Fehlern lernen kann.
Das Forschungsdatengesetz ist alles andere als ein radikaler Vorstoß. Selbst wenn es vollständig umgesetzt würde, würde Deutschland im internationalen Vergleich kaum an die Spitze rücken, sondern bestenfalls zum europäischen Normalmaß aufschließen. Doch selbst dieser Schritt ist überfällig. Datenschutz und Datennutzung stehen nicht im Widerspruch. Im Gegenteil: Ein verantwortungsvoller Umgang mit sensiblen Informationen kann zu einer europäischen Stärke werden. Voraussetzung ist allerdings eine kluge Balance zwischen Schutz und Nutzung. Wird Datenschutz so verstanden, dass selbst gemeinwohlorientierte Forschung faktisch vom Datenzugang ausgeschlossen wird, blockiert er den Erkenntnisfortschritt.
Der Gesetzentwurf trägt dem Anspruch der Ausgewogenheit der Interessen Rechnung. Mit dem geplanten Deutschen Zentrum für Mikrodaten soll eine Infrastruktur entstehen, die sichere, kontrollierte und nachvollziehbare Zugänge ermöglicht. Es geht nicht um möglichst breite Datennutzung, sondern um klar regulierten Zugang für eine Forschung, die dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Das Forschungsdatengesetz ist damit kein Spezialinteresse der Wissenschaft. Es ist ein Baustein einer dringend notwendigen Modernisierung des Staates, eng verknüpft mit einer überfälligen Reform der amtlichen Statistik. Bleibt das Gesetz stecken, bleibt auch diese Modernisierung stecken.
Deutschland steht vor gewaltigen Herausforderungen, von der Energiewende über umfassende Strukturreformen der Sozialsysteme bis zur Transformation der Industrie. Diese Aufgaben lassen sich nicht im Blindflug bewältigen. Wer komplexe Probleme lösen will, braucht eine solide empirische Grundlage. Das Forschungsdatengesetz ist deshalb mehr als eine technische Reform. Es ist ein Testfall dafür, ob Deutschland bereit ist, seine eigenen Daten endlich als das zu begreifen, was sie sind: ein zentraler Rohstoff moderner Wissensgesellschaften.
Christoph M. Schmidt ist Präsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und designierter Präsident der Leibniz-Gemeinschaft.
Kerstin Schneider ist Vorsitzende des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten.
