Die Bundesregierung sieht die vom israelischen
Parlament beschlossene Einführung der Todesstrafe für wegen
Terrorismusvorwürfen verurteilte palästinensische Häftlinge “mit großer
Sorge”. Die Ablehnung der Todesstrafe sei ein grundsätzliches Merkmal
der deutschen Politik, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius.
“Die Bundesregierung ist zusätzlich besorgt, dass ein solches
Gesetz wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen
Gebieten Anwendung finden würde.” Deshalb bedauere die Bundesregierung
“die Entscheidung der Knesset”.
Kornelius äußerte Verständnis dafür, dass Israel
nach dem Großangriff der islamistischen Terrororganisation Hamas von Anfang Oktober 2023 “hart gegen den Terrorismus vorgegangen”
sei. Deutschland könne aber die am Montag getroffene Entscheidung aus
den genannten Gründen “nicht gutheißen”.
Die EU-Kommission nannte das geplante
Gesetz “äußerst besorgniserregend”. Ein Kommissionssprecher in Brüssel
bezeichnete das Gesetz als “diskriminierend” und als “eindeutigen
Rückschritt”.
Das im israelischen Parlament verabschiedete
Gesetz sieht die Einführung der Todesstrafe für palästinensische Häftlinge vor, die Israelis aus “terroristischen” Motiven töten – nicht
aber für Israelis, die aus solchen Motiven Palästinenser töten. In
Israel haben Aktivisten angekündigt, die Entscheidung gerichtlich
anzufechten.
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