
23 ehemalige Bundestagsabgeordnete der FDP haben gegen die vor einem Jahr beschlossenen Änderungen des Grundgesetzes zur „faktischen Abschaffung der Schuldenbremse“ Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dafür habe die gerade von Wirtschaftsforschungsinstituten festgestellte Zweckentfremdung von mehr als 80 Prozent des für zusätzliche Investitionen vorgesehenen Sondervermögens den letzten Ausschlag gegeben, erklärte der Landesvorsitzende der hessischen FDP, Thorsten Lieb.
Als Frankfurter Partner der Kanzlei avocado wendet sich der promovierte Jurist in einem 31 Seiten umfassenden Schriftsatz gegen die Änderungen der Verfassung. Diese sollen das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität im Umfang von 500 Milliarden Euro ebenso ermöglichen wie die strukturelle Verschuldungsmöglichkeit für die Länder und die Ausnahmeregelung für Ausgaben zur Verteidigung.
Sie stünden im Kontext eines ohnehin durch hohe Sozialausgaben „versteinerten Bundeshaushaltes“ mit nur noch geringen freien Mitteln. So würden die durch Artikel 2 garantierten künftigen Freiheitsrechte der Beschwerdeführer und der nächsten Generationen massiv verletzt. Belastungen wie etwa Zinszahlungen würden einseitig in die Zukunft verlagert. Die Haushaltsautonomie des Bundestages in zukünftigen Wahlperioden sei nicht nur spürbar beschränkt, wie es viele Landesverfassungsgerichte als rechtliche Grenze schon formuliert hätten. Faktisch gebe es keinen Spielraum mehr.
Gegen den Weg in den Schuldenstaat
„Wir sind weder politisch noch rechtlich bereit, diesen Weg in den Schuldenstaat mitzugehen und wollen alle Möglichkeiten dafür nutzen, nachfolgenden Generationen Handlungs- und Gestaltungsspielräume in den öffentlichen Haushalten zu bewahren“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Beschwerdeführer. Diese waren nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr aus dem Parlament ausgeschieden, weil ihre Partei an der Fünfprozenthürde gescheitert war. Insgesamt gehörten der Fraktion in der zurückliegenden Wahlperiode 92 Abgeordnete an. Die 23 Parteifreunde beklagen, dass die vor einem Jahr gefassten Beschlüsse keinen Tilgungsplan vorsähen und damit „Ewigkeitsschulden“ ermöglichten.
Im Falle des Bundeslandes Hessen kommt hinzu, dass das Vorhaben jedenfalls ursprünglich der Landesverfassung widersprach. Dort ist eine Schuldenbremse verankert, für die in einer Volksabstimmung knapp 70 Prozent der Stimmen abgegeben wurden. „Bundesrecht bricht Landesrecht.“ Mit dem Verweis auf Artikel 31 des Grundgesetzes beantwortete der hessische Finanzminister Alexander Lorz (CDU) im März 2025 in einer Pressekonferenz die Frage, warum man auf der nationalen Ebene die Auflockerung der Schuldenbremse in Hessen beschließen könne. Selbst eine bloße Verordnung des Bundes genüge, um Artikel der hessischen Verfassung außer Kraft zu setzen. „Das ist das Wesen des Bundesstaates“, konstatierte Lorz, der bis 2014 an der Universität Düsseldorf eine ordentliche Professur für öffentliches Recht innehatte.
Anrufe hinter den Kulissen
Bei den Beratungen zwischen Bund und Ländern bat sein Haus, auf den Widerspruch zur hessischen Verfassung zu achten. Der Schriftsatz enthält ein Zitat aus dem Wortlautprotokoll einer Sitzung des Haushaltsausschusses vom März 2025. Demnach sagte der damalige Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD): „Zwei Länder haben mich angerufen – also auf der Ebene der Länderfinanzminister –, die gesagt haben: Passt bei den Formulierungen bitte auf folgenden Sachverhalt auf, sonst müssen wir noch eine Volksabstimmung machen. Das war beispielsweise im Land Hessen der Fall, dass es da eine Frage dazu gab.“
„Dieser Vorgang beweist nicht nur ein fragwürdiges Demokratieverständnis“, meinen die Beschwerdeführer. Es stelle gleichzeitig einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Recht der hessischen Bürger dar, selbst über ihre Verfassung zu entscheiden.
Die in der vergangenen Woche eingereichte Verfassungsbeschwerde soll der Erweiterung eines schon laufenden Organstreitverfahrens dienen, dass Lieb und zwei Parteifreunde angestrengt hatten, als sie dem Bundestag noch angehörten. Dazu musste die Bundesregierung im Herbst eine Erwiderung vorlegen. Weitere Reaktionen des Bundesverfassungsgerichts gibt es nicht. Völlig offen ist auch die Frage, ob es die jüngste Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt, und wenn ja, wann.
