Er ist erst knapp fünf Monate alt, doch hat schon einiges an Urteilen über sich erdulden müssen: der sogenannte Bauturbo. Für Umweltverbände ist er ein Schreckgespenst, für die Wohnungsbaubranche ein Lichtblick und für die Opposition ein Rohrkrepierer. Mit Bauturbo ist eine Änderung im Baugesetzbuch gemeint, die die Bundesregierung Ende Oktober 2025 einführte. Sie soll Großes leisten, nämlich Tempo in den Wohnungsbau bringen.
Ein Kernstück der Novellierung ist der Paragraf 246e des Baugesetzbuchs, der eine bis zum Ende des Jahres 2030 befristete Sonderregelung schafft: Diese erlaubt es Kommunen, “von den Vorschriften dieses Gesetzbuchs” unter bestimmten Bedingungen abzuweichen, um neuen Wohnraum zu schaffen.
