Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Bundesarchiv die Stasi-Unterlagen zur früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht an einen Sachbuchautor herausgeben muss. Das Gericht sah die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllt, um die Unterlagen herauszugeben.
Der Berliner Autor hatte versucht, die Herausgabe von Informationen nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz einzuklagen. Er hatte angegeben, die Unterlagen für ein Sachbuch zum Zusammenspiel verschiedener Institutionen der DDR wie der Stasi, der Staatspartei SED und der Jugendorganisation FDJ nutzen zu wollen.
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz ermöglicht verschiedenen Personengruppen Zugang zu den Unterlagen. Unter bestimmten Voraussetzungen können neben Betroffenen Journalisten, Historiker und Behörden Einblick nehmen. Bei der Entscheidung zur Herausgabe der Unterlagen wird zwischen den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und öffentlichem Interesse abgewogen.
Das Gericht urteilte, es gebe keine Hinweise darauf, dass die Stasi Merkel zielgerichtet begünstigt habe. Im Zeitraum, in dem die Stasi operativ aktiv war, sei Merkel noch keine Person der Zeitgeschichte oder Amtsträgerin gewesen. Sie wurde erst 1990 Pressesprecherin der politischen Gruppe Demokratischer Aufbruch und im April 1990 stellvertretende Regierungssprecherin der DDR. Zu diesem Zeitpunkt war die Stasi bereits abgewickelt.
Auch aus einer Reise nach Polen, die die Staatssicherheit ihr genehmigt hatte, sei keine Bevorzugung herzuleiten, da die Genehmigung von Reisen ins sozialistische Ausland in der DDR “weit verbreitet” gewesen sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
