
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will die „Überförderung“ in der Ökostromerzeugung abschaffen. Künftig müsse man alle Kosten berücksichtigen, auch jene für die Stabilität der Versorgung und der Netze, heißt es aus ihrem Haus mit Verweis auf zwei Gesetzesnovellen.
„Das ist nicht nur wichtig für eine bezahlbare Stromversorgung, sondern auch im Sinne aller Verbraucher, die die Kosten letztlich zahlen müssen“, verlautete am Freitagabend aus Reiches Haus. „Wir werden nur noch für das zahlen, was tatsächlich einen Nutzen für das Stromsystem bringt.“
2025 betrug der Bundeszuschuss etwa 16,5 Milliarden Euro
Die Aussagen beziehen sich auf die Neufassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2027) und das sogenannte Netzanschlusspaket, beide Novellen sind nach F.A.Z.-Informationen jetzt in die Frühkoordinierung mit den anderen Bundesministerien gegangen. Mit der Ankündigung ergreift Reiche in der Energie- und Klimapolitik das Heft des Handelns vor Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD), der am Mittwoch sein Klimaschutzprogramm im Kabinett vorlegen will.
Aus Reiches Ressort hieß es zu ihren neuen Plänen: „Im Ergebnis sollen die Förderkosten für den weiteren Ausbau (der Erneuerbaren) nach aktuellen Schätzungen um über 20 Prozent im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage gesenkt werden, im optimistischen Szenario sogar deutlich darüber.“
Nicht ganz klar ist, welche Förderung gemeint ist. Die klassischen Investitionsförderungen für die Installation der Anlagen sind oft weniger wichtig als die Betriebsförderung durch die garantierte Vergütung und die Abnahme der Elektrizität sowie für die Entschädigungen bei Nichteinspeisung.
So ist die Förderung erheblich, die der Bund zahlt, um das EEG-Konto nach dem Stromverkauf auszugleichen: 2025 betrug der Bundeszuschuss etwa 16,5 Milliarden Euro. Die Kosten für das Engpassmanagement samt „Redispatch“, weil die Netze nicht ausreichen oder der Strom am falschen Ort entsteht, belaufen sich noch einmal auf rund drei Milliarden Euro im Jahr.
„Heute zahlen wir zu oft für stillstehende Windräder und Photovoltaikanlagen, deren Strom wir nicht verbrauchen können und achten nicht auf Marktintegration und Systemdienlichkeit“, war am Freitag aus dem Ministerium zu hören. „Daher brauchen wir ,klügere‘ Erneuerbare.“
Überschüsse der Erneuerbaren sollen zurückfließen
Das neue EEG will einen stärkeren Fokus auf Freiflächenanlagen in der Photovoltaik legen, „ungesteuerte Einspeisespitzen“ kappen und stellt auch eine „Abschöpfung von Übergewinnen“ in Aussicht. Das geschieht zum Beispiel über sogenannte Differenzverträge: Bei niedrigen Preisen ist trotzdem eine auskömmliche Vergütung sichergestellt, in Hochpreisphasen aber gibt es Abschöpfungen.
Als Ziel wird genannt: „Die Überschüsse fließen zurück und senken die Förderkosten für das Gesamtsystem.“ Entscheidend sei jetzt ein „klarer Push für mehr Markt und Eigenverantwortung der Erneuerbaren“, hieß es. „Das EEG wird kein ,Rundum-Sorglos-Paket’ mehr sein, sondern ein zielgerichtetes Absicherungsinstrument.“
Leidtragende der neuen Gesetze sind private Solarnutzer, die jetzt noch hinzukommen. Weil der Eigenverbrauch hoch sei, rechneten sich die Anlagen auch ohne Förderung schon nach wenigen Jahren, wurde klargestellt: „Hier bedarf es keiner Förderung auf Kosten des Steuerzahlers.“ Zudem gelte: „Die Zeit der festen Einspeisevergütung läuft aus.“ Neue Anlagen, die ins Netz wollten, müssten ihren Strom selbst in der „Direktvermarktung“ anbieten; dann richtet sich die Vergütung nach dem Markt: „Wer Strom einspeist, vermarktet ihn künftig systemkonform.“
Reiche hält an den Ausbauzielen fest
Wenn am Markt die Preise negativ sind, weil das Angebot zu groß ist, soll es keine Subventionen mehr geben. Sinnvoll sei es, als „Co-Location“ neben der Erneuerbaren-Anlage Speicher zu installieren, um überschüssigen Strom für später vorzuhalten. Die Einspeiseleistung kleinerer Solaranlagen will Reiche auf 50 Prozent begrenzen, um Mittagsspitzen zu vermeiden und die Eigenverantwortung zu stärken: „Strom wird dann eingespeist, wenn er gebraucht wird und wertvoll ist, nicht nur, wenn er produziert wird.“
Das neben dem EEG vorzulegende Netzanschlusspaket – auch kurz Netzpaket genannt – will den Ausbau der Netze mit jenem der erneuerbaren Energieanlagen harmonisieren und synchronisieren. Reiche hält explizit daran fest, bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus regenerativen Quellen zu decken.
Solar- und Windparks dürften aber nicht schneller entstehen als die zugehörigen Netze und vor allem nicht länger dort, wo sie nicht benötigt oder ihr Strom nicht abtransportiert werden könne. Der Bau von Hochspannungsleitungen brauche zehn Jahre, der von Solarfreiflächenparks hingegen nur zwei.
Grünstromerzeuger sollen mehr Risiken selbst tragen
Bisher erhalten Ökostromproduzenten auch dann Vergütungen oder Entschädigungen, wenn der Netzbetreiber nicht in der Lage ist, ihre Elektrizität abzunehmen und dorthin zu leiten, wo der Bedarf besteht. In solchen Fällen wird zum Beispiel im Norden ein Windpark bezahlt, obgleich er „abgeregelt“ ist, während im Süden, wo der Strom gebraucht wird, fossile Kraftwerke aus der Netzreserve einspringen müssen – und ebenfalls Vergütung erhalten.
Diese Redispatch-Aufwendungen müssen alle Verbraucher über die Netzentgelte aufbringen, was die Stromkosten hochtreibt. „Die Betreiber der Erneuerbaren-Anlagen tragen demgegenüber kein finanzielles Risiko, dass ihr Strom aufgrund von Netzengpässen nicht eingespeist und genutzt werden kann“, hieß es am Freitag aus Ministeriumskreisen. „Dadurch gibt es bislang keinen Anreiz, bestehende Netzengpässe bei der Standortentscheidung zu berücksichtigen. Auch die Akzeptanz der Energiewende leidet, wenn Anlagen errichtet werden, die zwar eine Vergütung erhalten, aber absehbar häufig stillstehen und nicht einspeisen.“
Reiches Paket schlägt deshalb einen „Redispatch-Vorbehalt“ vor: Verteilnetzbetreiber sollen einzelne Netzabschnitte nach gesetzlich bestimmten Kriterien als „kapazitätslimitiert“ ausweisen können. Gemeint sind Regionen, in denen das Stromnetz absehbar nicht allen Grünstrom abnehmen kann. In solchen Abschnitten sollen neue Erneuerbaren-Projekte, die trotz Netzengpässen einspeisen, das wirtschaftliche Risiko drohender Abregelungen selbst tragen.
Höhere Eigenbeteiligung an den Netzkosten
Diese sogenannten Hotspots umfassen überlastete Umspannwerke und Leitungsabschnitte, nicht aber ganze Netzgebiete oder Bundesländer. „Mit dem Redispatch-Vorbehalt geht kein Verbot der Errichtung neuer Anlagen einher“, wird klargestellt. Die Errichter hätten weiterhin einen Anspruch darauf, angeschlossen zu werden, müssten sich aber entscheiden, ob sie das Risiko „entschädigungsfreier Abregelungen“ tragen wollen oder nicht.
Damit erhalte der Betreiber einen Anreiz, seine Anlage so zu dimensionieren, dass sie möglichst nur zu Zeiten einspeist, in denen das Netz den Strom aufnehmen kann. Das lasse sich mit Stromspeichern gewährleisten.
Zur Steuerung von Ansiedlungen dorthin, wo neue Ökostromanlagen sinnvoll sind, soll auch die Beteiligung der Betreiber an den Netzkosten dienen. Das soll „regional differenziert“ erfolgen: Wo der klimafreundliche Strom nützlich ist, ist der Eigenbeitrag geringer als anderswo. Genannt wird diese Kostenbeteiligung für die Infrastruktur hinter dem Anschlusspunkt – also für den Netzausbau und die Netzverstärkung – etwas verwirrend „Baukostenzuschuss“.
Grünen-Co-Chef nennt Reiche „Sicherheitsrisiko für Deutschland“
Neue Auflagen gibt es freilich auch für die Netzbetreiber. Ihre Verpflichtung zum sogenannten bedarfsgerechten Netzausbau bleibt bestehen. Zudem gilt jetzt: Wenn ein Netzbetreiber Abschnitte als kapazitätslimitiert ausweist, ist er verpflichtet, sein Netz dort „prioritär zu optimieren, zu verstärken und auszubauen“. Die Ausbaupläne der Netzbetreiber umfassten schon heute Investitionen „von Hunderten Milliarden Euro“.
Scharfe Kritik an den Plänen der Wirtschaftsministerin kommt zunächst aus der Opposition. Grünen-Co-Chef Felix Banaszak sprach von zerstörerischen Gesetzen: „Frau Reiche erweist sich als Sicherheitsrisiko für Deutschland.“ Aber auch in den Reihen des Koalitionspartners SPD wurden die Pläne der Wirtschaftsministerin nicht gut aufgefasst. SPD-Vize-Fraktionschef Armand Zorn hatte Reiche vor Bekanntwerden der Details vor Kürzungen beim Ausbau erneuerbarer Energien gewarnt. Die SPD werde „keinen Gesetzen zustimmen, die den entschlossenen Ausbau der Erneuerbaren infrage stellen“, sagte Zorn der Nachrichtenagentur Reuters. Der Bundesverband Windenergie hatte zuvor den Redispatch-Vorbehalt als „eindeutig europarechtswidrig“ kritisiert. Das Wirtschaftsministerium hält die Pläne dagegen weiterhin für konform mit Europarecht.
