
Kindergeld künftig ohne Antrag
Eltern sollen Kindergeld künftig von der Geburt ihres Kindes an ohne vorherigen Antrag ausgezahlt bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg. Nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums würden damit rund 300.000 Erstanträge auf Kindergeld je Jahr entfallen.
„Damit entlasten wir Familien und schaffen Bürokratie ab“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). „Wir wollen, dass Eltern in der aufregenden Zeit nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein können, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen.“
Das Gesetz, das noch durch den Bundestag muss, soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Auszahlung des Kindergeldes ohne Antrag soll dann in zwei Stufen im Laufe des kommenden Jahres möglich werden: voraussichtlich im März zunächst für neugeborene Kinder von Eltern, die bereits ältere Kinder haben. Voraussichtlich im November soll das Kindergeld dann auch für Erstgeborene antragslos ausgezahlt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland wohnt und von diesem Elternteil eine Bankverbindung bekannt ist. Zudem muss mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeiten. Bürger können dem Bundeszentralamt für Steuern schon heute ihre Bankverbindung mitteilen, über das Portal „Elster“, die App „IBAN+“ oder über ihre Bank.
Wenn der Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt, einzelne Daten nicht vorliegen, können diese Angaben auch weiterhin in einem vorausgefüllten Antrag ergänzt werden. Seit 2024 ist es für Eltern bereits möglich, für das Kindergeld vorausgefüllte Anträge zu nutzen. Dazu erhalten sie nach der Geburt ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dieses Schreiben erhalten auch weiterhin alle Eltern, bei denen die Voraussetzungen für die antragslose Auszahlung nicht erfüllt sind.
